Geltungsbereich
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Wach- und Sicherungstätigkeiten zum Schutze von Personen und Sachwerten.
Wach- und Sicherungstätigkeiten im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind gewerbsmä Big ausgeübte Tätigkeiten zum Schutze von Personen und Sachwerten, z.B.
- Sicherung von Objekten einschließlich Werkschutz,
- Empfangs- und Pfortendienst,
- Revier- und Streifendienst,
- Sicherungs-, Kontroll- und Ordnungsdienst in öffentlichen Bereichen,
- Notruf- und Serviceleitstellendienst,
- Alarmverfolgung,
- Sicherungsdienst im Handel, z. B. Kaufhausdetektive, Doormen,
- Sicherungs- und Ordnungsdienst bei Veranstaltungen, z. B. in Diskotheken,
- Personenschutz,
- Sicherungs- und Kontrolldienst, z. B. im Bereich Justiz, in Gewahrsamseinrichtungen, Asylbewerberheimen,
- Sicherungsdienst im Bereich von Gleisen,
- Geld- oder Werttransportdienst einschließlich dessen Logistik.
Werttransporte sind gewerbsmäßige Transporte von Werten, bei denen ein Überfallrisiko nach der gemäß dem Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - Arb SchG), durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung besteht.
II. Gemeinsame Bestimmungen