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Umgang mit Waffen

Für die Sachkundeprüfung zählen hier nur die Grundlagen: Begriffe, Voraussetzungen und Bedingungen. Wer im Dienst tatsächlich eine Schusswaffe führen soll, braucht weit mehr – und muss das in einer eigenen Waffensachkundeprüfung nachweisen. Diese Seite ersetzt sie nicht.

Teil A

Die Begriffe

Bevor es um Erlaubnisse geht, muss klar sein, worüber gesprochen wird. Drei Abschnitte klären, was das Gesetz unter einer Waffe versteht, welche vier Handlungen es unterscheidet und was von vornherein verboten ist.

Anlage 1 Abschnitt 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG

Was das Gesetz eine Waffe nennt

Ist eine Waffe immer etwas, aus dem geschossen wird?

Nein – der Begriff reicht deutlich weiter. Das Waffengesetz kennt mehrere Gruppen, und die zweite überrascht regelmäßig: Auch Gegenstände, aus denen nichts fliegt, können Waffen im Rechtssinne sein.

Schaubild · Der Waffenbegriff des WaffG
SCHUSSWAFFEN sind Gegenstände, die bestimmt sind … · zum Angriff     · zur Verteidigung · zur Signalgebung     · zum Sport · zum Spiel     · zur Jagd · zur Distanzinjektion     · zur Markierung … und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. TRAGBARE GEGENSTÄNDE sind unter anderem nach ihrem Wesen dazu bestimmt, Verletzungen beizubringen – unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft z. B. Hieb- und Stoßwaffen oder unter Ausnutzung einer anderen Energie z. B. Elektroimpulsgeräte, Reizstoffsprühgeräte, Schleudern GLEICHGESTELLTE GEGENSTÄNDE sind tragbare Gegenstände, die zum Abschießen von Munition bestimmt sind, und solche, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden – z. B. Armbrüste. FEUERWAFFEN sind Schusswaffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse heiße Gase verwendet werden. Anscheinswaffen arbeiten gerade ohne heiße Gase.

Das Merkmal, das Feuerwaffen ausmacht Heiße Gase. Genau daran hängt die Abgrenzung: Feuerwaffen treiben ihre Geschosse mit heißen Gasen an. Anscheinswaffen, die genauso aussehen, tun das gerade nicht – und werden deshalb anders behandelt.

Munition und Geschosse
BegriffDefinition
MunitionSammelbezeichnung für das gesamte Schießmaterial aus Schusswaffen
PatronenmunitionHülsen mit Treibladungen, die ein Geschoss enthalten, sowie Geschosse mit Eigenantrieb
Geschosseals Waffen oder für Schusswaffen bestimmte feste Körper sowie gasförmige, flüssige oder feste Stoffe mit Umhüllungen
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