Startseite · Prüfungsgebiete · Sachgebiet 1
Wer im Sicherheitsdienst arbeitet, bewegt sich zwischen zwei Fragen, die im Dienst ständig zusammenlaufen: Welche Rechte hat der Mensch, der mir gegenübersteht – und welche Regeln gelten für mich und meinen Betrieb. Das erste Sachgebiet beantwortet beide. Im mündlichen Prüfungsteil ist es einer der beiden Schwerpunkte.
Bevor es um Befugnisse geht, muss klar sein, worauf sie sich stützen. Vier Abschnitte führen vom Rechtsbegriff über die Verfassung zu den Grundrechten, die im Dienst konkret werden.
Was meint man eigentlich, wenn man von „dem Recht" spricht?
Der Begriff bezeichnet nicht einzelne Vorschriften, sondern die Summe aus ihnen: Recht ist der Inbegriff der Rechtsordnung, die in einer politischen Gemeinschaft gilt. Diese Ordnung hat zwei Grenzen – sie gilt für ein bestimmtes Staatsgebiet und für einen bestimmten Personenkreis. Innerhalb dieser Grenzen legt sie fest, nach welchen aufeinander abgestimmten und verbindlichen Regeln Menschen zusammenleben.
Damit eine solche Ordnung überhaupt trägt, muss man sich auf sie verlassen können. Genau das leistet der Grundsatz der Rechtssicherheit, und er lässt sich in zwei kurzen Sätzen fassen:
Jeder kann wissen, was Recht ist.
Jeder kann sich auf Recht verlassen.
Beides braucht ein Fundament, über dem nichts anderes mehr steht. In der Bundesrepublik Deutschland ist dieses Fundament das Grundgesetz – es ist die oberste Grundlage der Rechtsordnung und damit auch der Rechtssicherheit.
↑ nach oben3 Tage kostenlos testen und diesen Lehrabschnitt sowie alle weiteren Sachgebiete freischalten.