SecuMindDeine Prüfungsvorbereitung
Bereite dich optimal auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Über 1.000 Übungsfragen, strukturierte Lernbereiche und realitätsnahe Mischprüfungen – von erfahrenen Sicherheitsexperten entwickelt.
Lade Bewertungen ...
⭐ Deine Bewertung schreiben
Meine Prüfungen
Vom Ausbilder zugewiesene Prüfungen – bearbeite sie und sieh deine Ergebnisse.
Lade Prüfungen ...
Lernbereiche
Alle 9 Themengebiete der Sachkundeprüfung § 34a GewO – strukturiert, praxisnah und IHK-konform aufbereitet. Die Prüfung umfasst insgesamt 82 Fragen und 120 Punkte – Bestehensgrenze: 60 Punkte (50 %).
Die Prüfung umfasst 82 Fragen und insgesamt 120 Punkte. Zum Bestehen sind mindestens 60 Punkte (50 %) erforderlich.
Es gibt zwei Fragetypen: SC (Single Choice) – 1 richtige Antwort = 1 Punkt, und MC (Multiple Choice) – genau 2 richtige Antworten = max. 2 Punkte. Antwortoptionen reichen von A–D bis A–F je nach Frage.
Schwerpunkte: BGB (21 Pkt) und Strafrecht (21 Pkt) machen zusammen 35 % der Gesamtpunktzahl aus. Umgang mit Menschen (19 Pkt) besteht ausschließlich aus SC-Fragen.
Übungsprüfungen & Themenübungen
Vollständige Prüfungssimulation nach neuer Prüfungsordnung (82 Fragen, 120 Min.) oder gezielte Übungen je Themengebiet. Fragen werden bei jedem Start neu zusammengewürfelt.
📋 Vollständige Prüfungssimulation
Realistische IHK-Simulation: 44 SC + 38 MC Fragen aus allen 9 Themengebieten, zufällig zusammengestellt und gemischt. Mit Countdown-Timer und automatischer Auswertung.
Prüfungsstruktur
📚 Themenübungen & Probeaufgaben
Mein Fortschritt
Persönliche Lernstatistiken, Trefferquoten je Themengebiet und Verlauf deiner Übungsprüfungen auf einen Blick.
Zugang kaufen
Wähle das passende Paket und starte sofort mit deiner Prüfungsvorbereitung. Sichere Zahlung via Stripe – Kreditkarte, SEPA oder Apple/Google Pay.
- ✅ Alle 9 Themengebiete
- ✅ Unbegrenzte Übungsprüfungen
- ✅ Prüfungssimulation
- ✅ Fortschrittsanalyse
- ✅ Alle 9 Themengebiete
- ✅ Unbegrenzte Übungsprüfungen
- ✅ Prüfungssimulation
- ✅ Fortschrittsanalyse
- ✅ Alle 9 Themengebiete
- ✅ Unbegrenzte Übungsprüfungen
- ✅ Prüfungssimulation
- ✅ Fortschrittsanalyse
- ✅ Alle 9 Themengebiete
- ✅ Unbegrenzte Übungsprüfungen
- ✅ Prüfungssimulation
- ✅ Fortschrittsanalyse
- 🔫 13 Lernfolien § 7 WaffG
- ✅ Waffenrecht, Ballistik, Technik
- ✅ Notwehr & Notstand
- ✅ Prüfungsvorbereitung
- 🔫 13 Lernfolien § 7 WaffG
- ✅ Waffenrecht, Ballistik, Technik
- ✅ Notwehr & Notstand
- ✅ Prüfungsvorbereitung
- 🔫 13 Lernfolien § 7 WaffG
- ✅ Waffenrecht, Ballistik, Technik
- ✅ Notwehr & Notstand
- ✅ Prüfungsvorbereitung
- ✅ § 34a Sachkunde komplett
- 🔫 Waffensachkunde § 7 WaffG
- ✅ Alle 9 Themengebiete
- ✅ Prüfungssimulation
- ✅ § 34a Sachkunde komplett
- 🔫 Waffensachkunde § 7 WaffG
- ✅ Alle 9 Themengebiete
- ✅ Prüfungssimulation
🔒 Sichere SSL-Zahlung · Keine automatische Verlängerung · Sofortiger Zugang nach Zahlung
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
35 Fragen im Katalog · 7 Prüfungsfragen (3 SC + 4 MC) · 11 Punkte · Grundlagen des Rechts, Gewaltenteilung, Gewaltmonopol und Befugnisse privater Sicherheitsdienste
Das deutsche Rechtssystem wird in zwei große Bereiche unterteilt: das Öffentliche Recht und das Privatrecht. Für Sicherheitskräfte ist das Verständnis beider Bereiche prüfungsrelevant, da ihr Handeln in beiden Rechtsbereichen angesiedelt sein kann.
⚖️ Öffentliches Recht
- Regelt das Verhältnis Staat ↔ Bürger
- Prinzip der Über- und Unterordnung (Staat steht über dem Bürger)
- Umfasst: Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Strafrecht, Verfassungsrecht
- Behörden handeln auf Basis des öffentlichen Rechts
- Pflicht: z. B. ein Gewerbe anmelden
📜 Privatrecht (Zivilrecht)
- Regelt das Verhältnis Bürger ↔ Bürger
- Prinzip der Gleichordnung (beide Parteien auf Augenhöhe)
- Umfasst: BGB, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Erbrecht
- Klage auf Schadensersatz ist Privatrecht
- Dienstleistungsvertrag eines Sicherheitsdienstes = Zivilrecht
| Rechtsgebiet | Bereich | Beispiel für Sicherheitskräfte |
|---|---|---|
| Polizeirecht | Öffentliches Recht | Grundlage für Polizeihandeln – nicht für private Dienste |
| Verwaltungsrecht | Öffentliches Recht | Genehmigungen, Behördenpflichten |
| Strafrecht (StGB) | Öffentliches Recht | Strafanzeige bei Diebstahl |
| BGB / Zivilrecht | Privatrecht | Klage auf Schadensersatz (§ 823 BGB) |
| Dienstleistungsvertrag | Privatrecht (Zivilrecht) | Rechtliche Grundlage des Bewachungsauftrags |
| Arbeitsrecht | Privatrecht | Arbeitsverhältnis Sicherheitskraft ↔ Arbeitgeber |
Das Grundgesetz (GG) ist die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Es ist keine einfache Gesetzessammlung, sondern die Verfassung – das oberste Gesetz des Landes, dem alle anderen Gesetze untergeordnet sind.
📋 Was enthält das GG?
- Grundrechte (Art. 1–19 GG)
- Staatsorganisation (Bundestag, Bundesrat, Regierung…)
- Grundprinzipien: Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Föderalismus, Republik
- Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG)
🛡️ Grundrechte (Art. 1–19 GG)
- Sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen staatliche Machtentfaltung
- Schützen den Einzelnen vor übermäßigem Staatseingriff
- Art. 1 GG: Würde des Menschen → verpflichtet alle staatliche Gewalt
- Art. 13 GG: Unverletzlichkeit der Wohnung
- Art. 14 GG: Eigentumsgarantie
| Grundrecht | Artikel | Gilt für |
|---|---|---|
| Würde des Menschen | Art. 1 GG | Alle Menschen (Menschenrecht) – verpflichtet alle staatliche Gewalt |
| Gleichheitsgrundsatz | Art. 3 GG | Alle Menschen (Menschenrecht) |
| Religionsfreiheit | Art. 4 GG | Alle Menschen (Menschenrecht) |
| Versammlungsfreiheit | Art. 8 GG | Nur Deutsche (Bürgerrecht) |
| Freiheit der Berufswahl | Art. 12 GG | Nur Deutsche (Bürgerrecht) |
| Unverletzlichkeit der Wohnung | Art. 13 GG | Alle Menschen → Hausrecht |
| Eigentumsgarantie | Art. 14 GG | Alle Menschen → Besitzrecht |
✅ Universalrechtsgüter (für alle)
- Leib und Leben
- Öffentliche Sicherheit
- Eigentum und Besitz
📜 Schutzgüter des StGB
- Ehre (z.B. § 185 Beleidigung)
- Eigentum (z.B. § 242 Diebstahl)
- Nicht: Gedankenfreiheit, Schikaneverbot
Die Staatsgewalt in Deutschland ist gemäß Grundgesetz auf drei unabhängige Gewalten aufgeteilt. Dies verhindert Machtmissbrauch und sichert die Demokratie. Diese horizontale Gewaltenteilung ist ein unveränderlicher Verfassungsgrundsatz.
📜 Legislative (Gesetzgebung)
- Bundestag, Bundesrat, Landtage
- Erstellt und verabschiedet Gesetze
- „Die Gesetzgeber"
🏛️ Exekutive (Vollziehung)
- Bundesregierung, Polizei, Behörden
- Führt Gesetze aus und setzt sie durch
- „Die Ausführenden"
⚖️ Judikative (Rechtsprechung)
- Gerichte, Richter
- Spricht Recht und kontrolliert die anderen Gewalten
- „Die Richter"
❌ Häufige Verwechslungen
- „Judikative, Legislative und Rechtsprechung" → FALSCH (Rechtsprechung = Judikative)
- „Staat, Volk und Medien" → FALSCH
- „Gericht, StA und Polizei" → FALSCH
Der Föderalismus ist ein staatliches Organisationsprinzip, bei dem staatliche Aufgaben zwischen Bund und Ländern aufgeteilt sind. Deutschland hat 16 Bundesländer, jedes mit eigener Landesregierung und eigenem Landesparlament. Dies ist die sogenannte vertikale Gewaltenteilung (im Gegensatz zur horizontalen = Exekutive/Legislative/Judikative).
✅ Zweck des Föderalismus
- Beschränkung politischer Macht durch vertikale Gewaltenteilung
- Stärkung der Demokratie durch gleichmäßige Machtverteilung auf Bund und Länder
- Bürgernähe: Länder entscheiden regional
- 16 Bundesländer mit je eigener Regierung und Parlament
❌ Was Föderalismus NICHT ist
- Zentralisierung der Macht → FALSCH
- Alleinige Entscheidungsgewalt beim Bund → FALSCH
- Ungleichmäßige Machtverteilung → FALSCH
- Horizontale Gewaltenteilung → FALSCH (das ist ELJ)
Das staatliche Gewaltmonopol bedeutet: Physische Gewalt zur Durchsetzung von Recht und Ordnung ist grundsätzlich dem Staat vorbehalten. Eigenmächtige Gewaltanwendung durch Private (Selbstjustiz) soll damit verhindert werden. Es ist Ausdruck der rechtsstaatlichen Verpflichtung, die Sicherheit aller Bürger zu garantieren.
Was das Gewaltmonopol bedeutet
- Gewalt als äußerstes Mittel ist staatlichen Organen vorbehalten
- Gewalt durch Einzelne ist grundsätzlich verboten
- Verhindert Selbstjustiz und willkürliche Machtausübung
- Legitimierte Gewaltausübung durch staatliche Organe zur Durchsetzung von Rechten
Was es NICHT bedeutet
- Jeder Bürger darf Gefährdungen mit Gewalt abwehren → FALSCH
- Private Sicherheitsdienste erhalten hoheitliche Befugnisse → FALSCH
- Hat für Sicherheitskräfte kaum Bedeutung → FALSCH
Polizei und Staatsanwaltschaft sind staatliche Behörden der Exekutive. Ihre Kernaufgaben und Grundprinzipien unterscheiden sich grundlegend voneinander und sind prüfungsrelevant.
👮 Kernaufgaben der Polizei
- Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Gefahrenabwehr)
- Verfolgung von Straftaten (Strafverfolgung)
- Amts- und Vollzugshilfe für andere Behörden
KEINE originäre Polizeiaufgabe:
- Erteilung und Durchsetzung von Hausverboten (= privatrechtlich)
⚖️ Aufgaben der Staatsanwaltschaft
- Leitung des Ermittlungsverfahrens
- Erhebung der Anklage beim Strafgericht
- Behörde zuständig für die Strafverfolgung
NICHT zuständig für:
- Zivilrechtliche Angelegenheiten
- Verurteilung von Straftätern (= Aufgabe der Gerichte)
| Prinzip | Gilt für | Bedeutung |
|---|---|---|
| Legalitätsprinzip | Staatsanwaltschaft (+ Polizei) | Bei Kenntnis eines Tatverdachts MUSS ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden – kein Ermessen |
| Opportunitätsprinzip | Staatsanwaltschaft | Ermöglicht die Einstellung eines Strafverfahrens bei geringer Schuld nach Ermessen (§§ 153 ff. StPO) |
Private Sicherheitsdienste handeln auf Basis des Privatrechts. Sie haben keine hoheitlichen Befugnisse und dürfen nur im Rahmen des Hausrechts und der allgemeinen Jedermannsrechte handeln. Hoheitliche Eingriffsbefugnisse entstehen ausschließlich durch staatliche Beleihung.
✅ Was Sicherheitskräfte DÜRFEN
- Hausrecht ausüben (Hausverbot erteilen, Personen des Gebäudes verweisen)
- Vorläufige Festnahme bei auf frischer Tat betroffenen Straftätern mit unbekannter Identität (§ 127 StPO – Jedermannsrecht)
- Notwehr und Nothilfe (§ 32 StGB / § 227 BGB)
- Notstand (§ 34 StGB / § 228 BGB)
- Selbsthilfe (§ 229 BGB)
- Strafanzeige erstatten
- Klage auf Schadensersatz (§ 823 BGB)
❌ Was Sicherheitskräfte NICHT dürfen
- Taschendurchsuchung ohne Einverständnis (keine Grundlage!)
- Fesseln von Personen (außer in eng begrenzten Notwehrsituationen)
- Festnahme bekannter Täter nach wiederholter Tat zur Hausverbotsdurchsetzung
- Zwangsmittel einsetzen
- Hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (ohne Beleihung)
- Auf ausschließlich privatem Gelände tätig werden → FALSCH (auch öffentlich zugängl. Bereiche)
| Thema | Regelung | Praxisbeispiel |
|---|---|---|
| Hoheitliche Aufgaben | Grundsätzlich KEINE für private Sicherheitsdienste | Kein Recht zur Durchsuchung, kein Zwang |
| Ausnahme: Beleihung | Durch staatliche Beleihung können hoheitliche Teilaufgaben übertragen werden | z. B. Ordnungsamt-ähnliche Befugnisse in Ausnahmefällen |
| PPP (Public-Private-Partnership) | Private Dienste ergänzen staatliche Aufgaben – ersetzen sie nicht | Sicherheitskooperationen regional verschieden; keine bundesweit einheitliche Regelung; private Dienste erhalten dabei KEINE hoheitlichen Eingriffsbefugnisse |
| Kaufhausdetektiv | Darf auf frischer Tat betroffene Straftäter mit unbekannter Identität bis Eintreffen der Polizei festhalten (§ 127 StPO) | Keine Taschendurchsuchung, kein Fesseln |
| Innere Sicherheit | In erster Linie staatliche Angelegenheit | Private Dienste unterstützen – sind aber nicht primär verantwortlich |
Jedermannsrechte (auch „Ausnahmerechte" genannt) sind Rechte, die jedem Menschen – also nicht nur Polizeibeamten – zustehen. Sie sind die wichtigste Rechtsgrundlage für das Handeln privater Sicherheitskräfte.
| Recht | Rechtsgrundlage | Voraussetzungen | Grenzen |
|---|---|---|---|
| Vorläufige Festnahme | § 127 Abs. 1 StPO | Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt UND Identität nicht sofort feststellbar oder Flucht droht | Sofortige Übergabe an Polizei; keine Bestrafung, kein Verhör |
| Notwehr / Nothilfe | § 32 StGB / § 227 BGB | Gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf sich selbst oder andere | Verhältnismäßigkeit; kein „Angriff" auf Vergangenes |
| Rechtfertigender Notstand | § 34 StGB / § 228 BGB | Gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut, die nicht anders abwendbar ist | Interessenabwägung; Schaden darf nicht größer als abgewendete Gefahr sein |
| Selbsthilfe | § 229 BGB | Drohender Verlust eines Rechts, staatliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar | Nur zur Sicherung, nicht zur Bestrafung; sofortige Anrufung der Behörden |
Gewerberecht
36 Fragen im Katalog · 5 Prüfungsfragen (2 SC + 3 MC) · 8 Punkte · § 34a GewO, Bewachungsverordnung, Zuverlässigkeit, Sachkundeprüfung, Dienstausweis, Meldepflichten
§ 34a der Gewerbeordnung (GewO) regelt das Bewachungsgewerbe in Deutschland. Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht eine behördliche Erlaubnis. Diese erteilt die zuständige Ordnungsbehörde (z. B. das Gewerbeamt), nicht die IHK.
✅ Fällt unter § 34a GewO
- Gewerbsmäßige Bewachung fremden Lebens/Eigentums
- Werkschutz für Drittbetriebe (externes Unternehmen)
- Einkaufszentrum-Sicherheitsdienst (externer Anbieter)
- Veranstaltungssicherheit (Konzerte, Messen)
- Geld- und Werttransporte
- Personenschutz gegen Entgelt
❌ Fällt NICHT unter § 34a GewO
- Eigensicherung eines Unternehmens durch eigene Mitarbeiter (Werkschutz intern)
- Sportverbände mit Ordnerdienst bei eigenen Veranstaltungen
- Nachbarschaftliche Gefälligkeiten (nicht gewerbsmäßig)
- Staatliche Sicherheitsbehörden (Polizei, Zoll)
| Merkmal | Inhalt |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 34a Gewerbeordnung (GewO) + Bewachungsverordnung (BewachV) |
| Erlaubnisbehörde | Zuständige Ordnungsbehörde / Gewerbeamt (nicht die IHK) |
| Erlaubnisversagung | Bei mangelnder Zuverlässigkeit oder fehlender fachlicher Eignung |
| Detailregelung | Bewachungsverordnung (BewachV) konkretisiert § 34a GewO |
§ 34a GewO unterscheidet zwischen zwei Qualifikationsstufen: der IHK-Unterrichtung (40 Stunden) und der IHK-Sachkundeprüfung. Welche Qualifikation benötigt wird, hängt von der Art der Tätigkeit ab.
📋 IHK-Unterrichtung (40 Std.)
- Ausreichend für einfache Bewachungstätigkeiten
- Beispiele: Fabrikgelände bewachen, Parkplatzaufsicht (nicht öffentlich), Empfangsdienst
- Kein Prüfungsnachweis – nur Teilnahmebescheinigung
- Muss vor Aufnahme der Tätigkeit abgeschlossen sein
🏅 IHK-Sachkundeprüfung
- Erforderlich für qualifizierte Tätigkeiten (siehe Tabelle unten)
- Schriftliche + mündliche Prüfung vor der IHK
- Bundesweit anerkannt
- Gewerbetreibender selbst muss Sachkunde besitzen
| Tätigkeit | Erforderliche Qualifikation |
|---|---|
| Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum / in öffentlich zugänglichen Hausrechtsbereichen (Kaufhaus, Disco) | Sachkundeprüfung |
| Schutz bei Geld- und Werttransporten | Sachkundeprüfung |
| Bewachung in Aufnahmeeinrichtungen / Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete | Sachkundeprüfung |
| Personenschutz | Sachkundeprüfung |
| Veranstaltungsdienste (> 5.000 Besucher) | Sachkundeprüfung |
| Bewachung auf Seeschiffen | Sachkundeprüfung |
| Einfache Werksbewachung auf eigenem Gelände | Unterrichtung (40 Std.) ausreichend |
✅ Befreiung von der Sachkundeprüfung
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK-Ausbildung, 3 Jahre)
- Geprüfter Schutz- und Sicherheitsmeister (IHK)
- Gleichwertige Qualifikationen (z. B. bestimmte Polizeidienstgrade)
❌ KEINE Befreiung bei
- Nur Unterrichtung absolviert
- Ausländischen Abschlüssen ohne Anerkennung
- Langer Berufserfahrung ohne formale Qualifikation
Nach § 11 BewachV ist jede Wachperson verpflichtet, während der Ausübung ihrer Tätigkeit einen Dienstausweis bei sich zu tragen und diesen auf Verlangen vorzuzeigen. Der Ausweis muss bestimmte Pflichtangaben enthalten.
🪪 Pflichtangaben im Dienstausweis
- Vor- und Zuname der Wachperson
- Name und Anschrift des Bewachungsunternehmens (Arbeitgeber)
- Lichtbild der Wachperson
- Gültigkeitsdauer des Ausweises
- Ausstellungsdatum
- Unterschrift des Ausstellers (Gewerbetreibender)
📌 Wichtige Regeln
- Ausweis muss während der gesamten Tätigkeit mitgeführt werden
- Auf Verlangen sofort vorzeigen (Jedermann kann verlangen)
- Ausweis wird vom Gewerbetreibenden ausgestellt, nicht von der Behörde
- Kein Personalausweis-Ersatz – ist ein betrieblicher Ausweis
✅ Ausnahmen von der Vorzeigepflicht
- Wenn Art der Bewachung erfordert, dass die Tätigkeit nicht erkennbar ist (z. B. verdeckte Ermittlung/Detektiv)
- Gewerbetreibender kann schriftlich Ausnahme festlegen
❌ Häufige Fehler
- Dienstausweis zu Hause vergessen → Pflichtverletzung!
- Vorzeigen verweigern → ebenfalls Pflichtverletzung
- Abgelaufener Ausweis gilt nicht mehr
§ 12 BewachV regelt die Dienstkleidung im Bewachungsgewerbe. Das zentrale Ziel: Sicherheitspersonal muss erkennbar sein, darf aber nicht mit staatlichen Sicherheitskräften verwechselt werden.
✅ So muss Dienstkleidung sein
- Muss deutlich sichtbar die Aufschrift „Sicherheitsdienst" tragen
- Muss bei Ausübung der Tätigkeit getragen werden
- Darf eigene Firmenfarben/-logos tragen
- Muss insgesamt einheitlich sein
❌ Verboten – Verwechslungsgefahr
- Keine Verwechslungsmöglichkeit mit Polizei
- Keine Verwechslungsmöglichkeit mit Bundeswehr
- Keine Verwechslungsmöglichkeit mit Zoll, Bundespolizei, Feuerwehr
- Kein grüner Stern, kein blau-weiß wie Polizei-Kennzeichen
- Keine staatstypischen Hoheitszeichen
| Situation | Dienstkleidungspflicht? |
|---|---|
| Normaler Wachdienst, Streifendienst, Pfortendienst | ✅ Ja – einheitliche Dienstkleidung mit Aufschrift |
| Verdeckter Ermittler / Kaufhausdetektiv | ❌ Nein – Ausnahme möglich (Tarnung erforderlich) |
| Personenschutz (Leibwächter) | Kann angepasst werden – aber keine Polizei-Verwechslung |
§ 34a GewO macht die persönliche Zuverlässigkeit zur zentralen Voraussetzung – sowohl für den Gewerbetreibenden als auch für das eingesetzte Personal. Die zuständige Behörde prüft dies anhand von Auskünften aus verschiedenen Registern.
📋 Geprüfte Register
- Führungszeugnis (Belegart O) – Bundeszentralregister (BZRG)
- Gewerbezentralregister – Auskünfte über gewerberechtliche Verstöße
- Auskunft des Verfassungsschutzes – in sensiblen Bereichen
- Erweiterte Sicherheitsüberprüfung bei Tätigkeiten in sicherheitssensiblen Bereichen (Kernkraftwerke, Flughäfen)
❌ NICHT zuverlässig – Ausschlussgründe
- Verurteilung wegen Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Betrug (≥ 90 Tagessätze / 3 Monate Freiheitsstrafe)
- Verurteilung wegen Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung
- Eintrag im Gewerbezentralregister (gewerberechtliche Verstöße)
- Insolvenz oder ungeordnete Vermögensverhältnisse
- Zugehörigkeit zu verbotenen Organisationen / verfassungsfeindliche Aktivitäten
- Schwere Suchtprobleme (Alkohol, Drogen)
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Führungszeugnis – Belegart | „Belegart O" (erweitertes Führungszeugnis für Behörde) |
| Wiederholungsprüfung | Alle 5 Jahre erneut vorzulegen |
| Wer muss vorlegen | Gewerbetreibender UND alle eingesetzten Wachpersonen |
| Kosten | Trägt der Antragsteller (Arbeitgeber holt für seine Mitarbeiter) |
Das Bewachungsgewerbe unterliegt umfangreichen Melde- und Aufzeichnungspflichten. Zentrales Element ist das Bewacherregister, das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt wird.
📡 Das Bewacherregister
- Zentral geführt beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
- Enthält Daten aller Gewerbetreibenden und Wachpersonen
- Eintragung vor Aufnahme der Tätigkeit erforderlich
- Dient der behördlichen Kontrolle und Vernetzung
- Datenabruf durch Behörden bundesweit möglich
📝 Meldepflichten des Gewerbetreibenden
- Anmeldung neuer Wachpersonen vor Dienstbeginn
- Abmeldung bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
- Meldung bei Änderungen (Anschrift, Qualifikation)
- Alle meldepflichtigen Personen ins Register eintragen
📖 Aufzeichnungspflichten
- Dienstbücher müssen geführt werden
- Aufzeichnung der eingesetzten Personen mit Einsatzzeiten
- Einsatzort und -art dokumentieren
- Aufbewahrungsfrist: 3 Jahre
- Behörden haben jederzeit Einsichtsrecht
❌ Folgen bei Pflichtverletzung
- Bußgeld bis zu 10.000 Euro möglich
- Gewerbeuntersagung bei wiederholten Verstößen
- Eintrag im Gewerbezentralregister → Unzuverlässigkeit
Der Gewerbetreibende trägt die volle Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb seines Bewachungsunternehmens. § 34a GewO und die BewachV legen ihm eine Reihe konkreter Pflichten auf.
🛡️ Haftpflichtversicherung
- Muss nachgewiesen werden (Pflichtversicherung)
- Deckt Schäden ab, die im Rahmen der Bewachungstätigkeit entstehen
- Mindestdeckungssummen gesetzlich vorgeschrieben
- Erlaubnis wird nur mit Versicherungsnachweis erteilt
🔫 Waffengebrauch
- Nur mit besonderer behördlicher Erlaubnis nach WaffG zulässig
- Waffe darf nur von geprüften, zuverlässigen Personen getragen werden
- Gewerbetreibender haftet für ordnungsgemäße Handhabung
- Eigenmächtiger Waffeneinsatz = strafrechtliche Konsequenz
🔒 Betriebsgeheimnisse
- Wachpersonen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht
- Informationen aus dem Bewachungsauftrag dürfen nicht weitergegeben werden
- Gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Verletzung kann zivil- und strafrechtliche Folgen haben
⚠️ Sanktionen bei Verstößen
- Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO bei Unzuverlässigkeit
- Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten (bis 10.000 Euro)
- Widerruf der Erlaubnis bei nachträglichem Wegfall der Voraussetzungen
- Eintrag im Gewerbezentralregister schadet bei künftigen Zuverlässigkeitsprüfungen
- Strafanzeige bei schwerwiegenden Gesetzesverstößen
| Pflicht | Rechtsgrundlage | Konsequenz bei Verstoß |
|---|---|---|
| Haftpflichtversicherung | § 14 BewachV | Keine Erlaubniserteilung / Widerruf |
| Nur zuverlässige Personen einsetzen | § 34a GewO | Gewerbeuntersagung, Bußgeld |
| Behördliche Kontrollen dulden | § 29 GewO | Bußgeld bis 5.000 Euro |
| Dienstbücher führen (3 Jahre) | § 14 BewachV | Bußgeld |
| Bewacherregister pflegen (BAFA) | § 11a GewO | Bußgeld, Gewerbeuntersagung |
Datenschutzrecht
36 Fragen im Katalog · 5 Prüfungsfragen (2 SC + 3 MC) · 8 Punkte · DSGVO, BDSG, personenbezogene Daten, Videoüberwachung, Betroffenenrechte, Datenpannen, Sanktionen
Der Datenschutz in Deutschland basiert auf zwei zentralen Regelwerken: der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem nationalen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Beide gelten gleichzeitig – aber die DSGVO hat Vorrang.
🇪🇺 DSGVO (EU-Ebene)
- Gilt unmittelbar und direkt in der gesamten Europäischen Union
- Kein nationaler Umsetzungsakt erforderlich
- Vorrangig maßgebend – nationalen Regeln gehen ihr unter
- Volltitel: „Datenschutz-Grundverordnung" (EU) 2016/679
- Anwendbar seit 25. Mai 2018
🇩🇪 BDSG (nationale Ebene)
- Gilt ergänzend zur DSGVO in Deutschland
- Konkretisiert und ergänzt Öffnungsklauseln der DSGVO
- Regelt z. B. Beschäftigtendatenschutz, öffentliche Stellen
- Landesdatenschutzgesetze gelten zusätzlich für Landesbehörden
| Regelwerk | Geltungsbereich | Status |
|---|---|---|
| DSGVO | Gesamte EU (inkl. Deutschland) | Vorrangig, unmittelbar gültig |
| BDSG | Deutschland | Ergänzend zur DSGVO |
| DSG 2000 (Österreich) | Österreich | Gilt NICHT in Deutschland |
| EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG | EU (veraltet) | Außer Kraft seit 25.5.2018 |
| BDSG 1990 | Deutschland (veraltet) | Vollständig außer Kraft |
| Landesdatenschutzgesetz Bayern | Nur bayerische Behörden | Nicht für Sicherheitsunternehmen |
Personenbezogene Daten sind nach Art. 4 DSGVO „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen". Juristische Personen (GmbH, Verein) fallen nicht darunter.
✅ Personenbezogene Daten (Beispiele)
- Name, Adresse, Geburtsdatum
- IP-Adresse eines Nutzers
- Videoaufnahmen einer erkennbaren Person
- Kfz-Kennzeichen
- Ausweisnummer einer Person
- Bankverbindung einer Person
- Vorstrafenregister einer Person
❌ KEINE personenbezogenen Daten
- Firmenanschrift eines Unternehmens (juristische Person)
- Anonymisierte statistische Betriebsdaten
- Allgemeine Postleitzahlen ohne Personenbezug
- Statistische Verkehrsdaten ohne Identifizierungsmerkmal
- Allgemeine Krankenquote eines Betriebes (ohne Personenbezug)
| Datenkategorie | Besonderheit |
|---|---|
| Besonders sensible Daten (Art. 9 DSGVO) | Rassische/ethnische Herkunft, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheitsdaten, biometrische Daten, religiöse Überzeugungen, Sexualleben |
| Biometrische Daten | Physische, physiologische oder verhaltenstypische Merkmale zur eindeutigen Identifizierung (Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Iris) |
| Pseudonymisierte Daten | Gelten weiterhin als personenbezogen (Zuordnung möglich) |
| Anonymisierte Daten | Kein Personenbezug mehr → DSGVO gilt nicht |
⚖️ Informationelles Selbstbestimmungsrecht
- Abgeleitet aus dem Volkszählungsurteil 1983 des BVerfG
- Basiert auf Art. 1 GG (Menschenwürde) + Art. 2 GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht)
- Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, wer seine Daten erhält
- Verfassungsrechtliche Grundlage des gesamten Datenschutzrechts
💻 Automatisierte Verarbeitung
- Tablets und Smartphones = Geräte zur automatisierten Verarbeitung
- Stifte und handschriftliche Notizen = KEINE automatisierte Verarbeitung
- Dienstbücher (physisch) = nicht automatisiert
- Online-Wächterkontrollsystem = automatisierte Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten – es sei denn, es liegt ein Erlaubnistatbestand vor. Art. 5 DSGVO definiert die Grundsätze, Art. 6 DSGVO die zulässigen Rechtsgrundlagen.
📐 Grundsätze nach Art. 5 DSGVO
- Rechtmäßigkeit – nur auf Basis einer Rechtsgrundlage
- Zweckbindung – nur für festgelegte, eindeutige Zwecke
- Datenminimierung – nur das Notwendige erheben
- Richtigkeit – Daten müssen korrekt und aktuell sein
- Speicherbegrenzung – nicht länger als nötig aufbewahren
- Integrität & Vertraulichkeit – sichere Verarbeitung
- Rechenschaftspflicht – Nachweis der Einhaltung (Art. 5 Abs. 2)
✅ Erlaubnistatbestände (Art. 6 Abs. 1 DSGVO)
- Einwilligung der betroffenen Person
- Vertragserfüllung (z. B. Arbeitsvertrag)
- Rechtliche Verpflichtung (gesetzliche Pflicht)
- Lebenswichtige Interessen (Schutz von Leib und Leben)
- Öffentliche Aufgabe (Behörden)
- Berechtigte Interessen des Verantwortlichen
| Grundsatz | Bedeutung im Sicherheitsgewerbe |
|---|---|
| Datenminimierung | Nur die zur Aufgabenerfüllung nötigen Daten erheben (kein Überschuss) |
| Zweckbindung | Daten aus einem Einsatz nicht für andere Zwecke nutzen |
| Rechenschaftspflicht | Verantwortlicher muss Einhaltung nachweisen können (Dokumentationspflicht) |
| Speicherbegrenzung | Dienstbücher etc. nur so lange aufbewahren wie vorgeschrieben (z. B. 3 Jahre) |
✅ Wann gilt die DSGVO?
- Ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung
- Nichtautomatisierte Verarbeitung, wenn Daten in einem Dateisystem gespeichert werden
- Betrifft natürliche Personen mit EU-Bezug
❌ Wann gilt die DSGVO NICHT?
- Rein persönliche oder familiäre Tätigkeiten (Haushaltsausnahme)
- Privates Adressbuch (keine gewerbliche Nutzung)
- Handschriftliche Notizen ohne Dateisystembezug
- Tätigkeiten außerhalb des EU-Rechts (z. B. nationale Sicherheit)
Die DSGVO gibt jeder betroffenen Person umfangreiche Rechte gegenüber dem Verantwortlichen. Zugleich regelt sie, wer als Verantwortlicher gilt und unter welchen Voraussetzungen eine Einwilligung wirksam ist.
📋 Rechte der betroffenen Person
- Recht auf Auskunft (Art. 15) – welche Daten werden verarbeitet?
- Recht auf Berichtigung (Art. 16) – falsche Daten korrigieren
- Recht auf Löschung / Vergessenwerden (Art. 17)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20)
- Widerspruchsrecht (Art. 21)
👤 Der Verantwortliche (Art. 4 Nr. 7 DSGVO)
- Person/Stelle, die allein oder gemeinsam über Zweck und Mittel der Verarbeitung entscheidet
- Ist verantwortlich für Einhaltung aller DSGVO-Pflichten
- Nicht der Auftragsverarbeiter (verarbeitet nur im Auftrag)
- Nicht der Datenschutzbeauftragte (berät, kontrolliert)
- Nicht die Aufsichtsbehörde (überwacht von außen)
| Anforderung an die Einwilligung | Details |
|---|---|
| Freiwilligkeit | Keine Drucksituation, echte Wahlmöglichkeit |
| Informiertheit | Unmissverständlich und klar formuliert – keine mehrdeutigen Formulierungen |
| Widerrufshinweis | Eindeutiger Hinweis auf jederzeitiges Widerrufsrecht muss enthalten sein |
| Aktive Handlung | Stillschweigendes Einverständnis reicht NICHT aus |
| Spezifität | Für konkrete Verarbeitungszwecke – keine Pauschaleinwilligung |
✅ Datenweitergabe an Auftraggeber
- Personalien und Qualifikationen der Wachperson dürfen dem Auftraggeber mitgeteilt werden, wenn der Mitarbeiter wirksam eingewilligt hat
- Alternativ: vertragliche Grundlage im Bewachungsvertrag
❌ Keine Datenweitergabe ohne Grundlage
- Kriminalprävention allein rechtfertigt keine Weitergabe
- „Überwiegen der Interessen" ist kein allgemeiner Freibrief
- Reine vertragliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber ohne Einwilligung des Mitarbeiters reicht nicht
Die Videoüberwachung ist ein zentrales Thema für Sicherheitskräfte. Sie ist grundsätzlich möglich, unterliegt aber strengen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen – und kennt absolute Grenzen, die niemals überschritten werden dürfen.
✅ Videoüberwachung ist zulässig wenn…
- Zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke (§ 4 BDSG)
- Zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen (z. B. Bahnhof, Flughafen)
- Zur Wahrnehmung des Hausrechts (Kaufhaus, Firmengelände)
- Die Interessen der Betroffenen nicht überwiegen
❌ Videoüberwachung verboten bei…
- Toiletten, Umkleidekabinen, Duschräumen – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs
- Ohne erkennbaren Zweck oder Erforderlichkeit
- Ohne Hinweisbeschilderung bei offener Überwachung
- Verdeckt in privaten Bereichen ohne Rechtsgrundlage
| Situation | Rechtliche Beurteilung |
|---|---|
| Kamera im Kaufhaus zur Diebstahlsprävention | ✅ Zulässig – berechtigtes Interesse, Hausrecht |
| Kamera im Außenbereich einer Wohnanlage | ✅ Zulässig mit Beschilderung (erkennbar für Betroffene) |
| Verdeckte Kamera auf Kaufhaus-Toilette | ❌ Verboten und strafbar – höchstpersönlicher Lebensbereich (§ 201a StGB) |
| Kamera von Polizei mit schriftlicher Genehmigung | ❌ Polizeiliche Genehmigung allein reicht NICHT für private Betreiber |
| Videoüberwachung mit „Jedermannsrecht" begründet | ❌ Nicht ausreichend als Rechtsgrundlage |
🚧 Beschilderungspflicht
- Bei offener Videoüberwachung muss erkennbar beschildert werden
- Betroffene müssen die Überwachung frühzeitig erkennen können
- Hinweisschilder müssen sichtbar angebracht sein
- Kontaktdaten des Verantwortlichen müssen zugänglich sein
📋 Datenschutzrelevante Tätigkeiten
- Personalfeststellungen (Name, Ausweis kontrollieren)
- Verwaltung von Besucherausweisen
- Einlasskontrollen mit Datenerfassung
- Kontrollrundgänge mit Protokollierung von Personen
Unternehmen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen. Daneben schreibt die DSGVO umfangreiche Dokumentationspflichten und technisch-organisatorische Schutzmaßnahmen vor.
👤 Datenschutzbeauftragter (DSB)
- Pflicht wenn mindestens 10 Personen ständig mit automatisierter Verarbeitung beschäftigt sind
- Oder wenn Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich ist
- Kann intern (Mitarbeiter) oder extern (Dienstleister) bestellt werden
- Muss kein Volljurist sein – braucht aber Datenschutzfachkunde
- Nicht generell für alle Sicherheitsunternehmen verpflichtend
📁 Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO)
- Pflicht für die meisten Unternehmen als Nachweis der DSGVO-Einhaltung
- Keine Pflicht für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, wenn: Verarbeitung nur gelegentlich, keine sensiblen Daten, kein höheres Risiko
- Enthält: Zwecke, Kategorien der Daten, Empfänger, Löschfristen
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| DSB-Bestellpflicht | Ab 10 Personen ständig mit automatisierter Datenverarbeitung |
| DSB extern möglich? | Ja – z. B. als externer Dienstleister |
| Verarbeitungsverzeichnis | Entfällt bei <250 MA + nur gelegentliche Verarbeitung + keine Risiken |
| Datenpanne – Meldung Behörde | Unverzüglich, möglichst innerhalb von 72 Stunden |
| Datenpanne – Betroffene informieren | Bei hohem Risiko für Rechte und Freiheiten unverzüglich benachrichtigen |
🔒 Technische & organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten
- Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität der Datenverarbeitung
- Sicherstellung der Verfügbarkeit (Schutz vor Datenverlust)
- Regelmäßige Überprüfung und Bewertung der Maßnahmen
❌ Datenpanne – Was ist FALSCH?
- Verdächtige Personen festnehmen und durchsuchen → nicht erlaubt!
- Nur intern regeln ohne Behördenmeldung → Pflichtverstoß
- Meldung erst nach Wochen → zu spät (72-h-Frist!)
Datenschutzverstöße können nicht nur nach der DSGVO geahndet werden, sondern auch nach dem Strafgesetzbuch (StGB) strafrechtliche Konsequenzen haben. Im Sicherheitsgewerbe sind bestimmte Straftatbestände besonders relevant.
⚖️ Relevante StGB-Tatbestände
- § 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen)
- § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (Kamera auf Toilette!)
- § 202 StGB – Verletzung des Briefgeheimnisses
- § 202a StGB – Ausspähen von Daten (Hacking)
- § 263 StGB – Betrug (Datenmissbrauch zur Täuschung)
🚫 NICHT datenschutzrechtlich relevant
- § 123 StGB – Hausfriedensbruch (kein Datenschutzdelikt)
- § 242 StGB – Diebstahl (kein Datenschutzdelikt)
- § 153 StGB – Falsche uneidliche Aussage
- § 267 StGB – Urkundenfälschung
| Verstoß | Sanktion nach DSGVO |
|---|---|
| Schwerwiegende Verstöße (Art. 83 Abs. 5 DSGVO) | Bußgeld bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes |
| Weniger schwere Verstöße (Art. 83 Abs. 4 DSGVO) | Bußgeld bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des Jahresumsatzes |
| Materieller oder immaterieller Schaden | Schadensersatzpflicht gegenüber Betroffenen (Art. 82 DSGVO) |
| Strafrechtliche Verstöße (§§ 201, 202a StGB) | Freiheitsstrafe möglich – parallel zur DSGVO-Sanktion |
📌 Datenschutz im Arbeitsalltag der Sicherheitskraft
- Personalien Festgenommener nur an zuständige Behörden, nicht an Auftraggeber ohne Grundlage
- Gesprächsnotiz auf Schmierzettel für kurzfristige interne Nutzung: nicht DSGVO-pflichtig (kein Dateisystem)
- Speicherung von Revierwächterdaten im Online-System: DSGVO-pflichtig
- Unfallbericht mit Namen Beteiligter: datenschutzrechtlich relevant
⚠️ Schutzmaßnahmen des Verantwortlichen
- Pseudonymisierung und Verschlüsselung als technische Maßnahme
- Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität
- Belehrung und Schulung der Mitarbeiter
- Zugriffsberechtigungen auf das Nötigste beschränken
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
106 Fragen im Katalog · 13 Prüfungsfragen (5 SC + 8 MC) · 21 Punkte · Hausrecht, Eigentum & Besitz, Notwehr, Notstand, Selbsthilfe, Schadensersatz, Tierhalterhaftung
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist das zentrale Regelwerk des deutschen Privatrechts. Es regelt Rechtsverhältnisse zwischen gleichgeordneten Personen – nach dem Prinzip der Gleichordnung, nicht der Über- und Unterordnung wie im öffentlichen Recht.
📚 Rechtsbereiche des BGB
- Allgemeiner Teil (§§ 1–240) – Grundregeln für alle Bereiche
- Schuldrecht (§§ 241–853) – Verträge, Schadensersatz
- Sachenrecht (§§ 854–1296) – Eigentum, Besitz, Pfandrecht
- Familienrecht (§§ 1297–1921) – Ehe, Unterhalt, Sorgerecht
- Erbrecht (§§ 1922–2385) – Testament, Erbfolge
❌ NICHT im BGB geregelt
- Sozialrecht (SGB I–XII) – eigene Gesetze
- Gewerberecht (GewO) – öffentliches Recht
- Strafrecht (StGB) – öffentliches Recht
- Verwaltungsrecht – öffentliches Recht
- Steuerrecht – öffentliches Recht
| Merkmal | Zivilrecht (BGB) | Strafrecht / Öff. Recht |
|---|---|---|
| Parteien vor Gericht | Kläger und Beklagter | Staatsanwalt und Angeklagter / Beschuldigter |
| Prinzip | Gleichordnung (Bürger ↔ Bürger) | Über-/Unterordnung (Staat ↔ Bürger) |
| Rechtsfolge | Schadensersatz, Schmerzensgeld | Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Bußgeld |
| Typische Dokumente | Kaufvertrag, Mietvertrag | Strafantrag, Bußgeldbescheid, Gewerbeanmeldung |
Das BGB unterscheidet klar zwischen Eigentum (rechtliche Verfügungsgewalt) und Besitz (tatsächliche Sachherrschaft). Sachen im Sinne des § 90 BGB sind nur körperliche Gegenstände.
✅ Sachen i.S.d. § 90 BGB (körperlich)
- Pkw, Fahrrad, Möbel
- Geld als Zahlungsmittel
- Gas im Behälter (eingeschlossen = körperlich)
- Grundstücke und Gebäude
- Tiere – gelten gem. § 90a BGB als keine Sachen, werden aber sinngemäß wie Sachen behandelt
❌ KEINE Sachen i.S.d. § 90 BGB
- Elektrizität (unkörperlich)
- Licht (unkörperlich)
- Schallwellen (unkörperlich)
- Leichenteile (kein Rechtsobjekt)
- Datenpakete im Internet (unkörperlich)
- Menschen (Rechtssubjekte, keine Objekte)
🔑 Eigentum (§ 903 BGB)
- Rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache
- Der Eigentümer kann mit der Sache nach Belieben verfahren
- Andere von jeder Einwirkung ausschließen
- Aber: Gesetze und Rechte Dritter müssen beachtet werden
- Eigentümer muss Gefahrenquellen seines Eigentums sichern
👁️ Besitz (§§ 854 ff. BGB)
- Tatsächliche Sachherrschaft (nicht rechtlich)
- Unmittelbarer Besitzer: hat die Sache direkt in der Hand (z.B. Mieter, Entleiher)
- Mittelbarer Besitzer: über Herausgabeanspruch (z.B. Vermieter)
- Besitzdiener: übt Sachherrschaft im Auftrag eines anderen aus, ist weisungsgebunden (z.B. Sicherheitsmitarbeiter)
| Beispiel | Eigentümer | Besitzer |
|---|---|---|
| Vermietete Eigentumswohnung | Vermieter | Mieter (unmittelbar) + Vermieter (mittelbar) |
| Dienstwagen der Firma | Firma | Fahrer (unmittelbar) – Besitzdiener |
| Gestohlene Sache | Ursprünglicher Eigentümer | Dieb (fehlerhafter Besitz) |
| Mieter einer Wohnung | Vermieter | Mieter = unmittelbarer Besitzer |
Das Hausrecht ist ein Jedermannsrecht, das sich aus dem Eigentum oder Besitz an einer Sache ableitet. Es erlaubt dem Inhaber zu bestimmen, wer seine Räume betreten darf und welche Regeln dort gelten. Sicherheitspersonal nimmt das Hausrecht als Vertreter des Auftraggebers wahr.
⚖️ Verfassungsrechtliche Grundlage
- Art. 13 GG – Unverletzlichkeit der Wohnung
- Art. 14 GG – Recht auf Eigentum
- Gilt für jeden Eigentümer/Besitzer (kein hoheitliches Sonderrecht)
- Sicherheitspersonal = Vertreter des Hausrechts (nicht hoheitlicher Amtsträger)
✅ Befugnisse des Hausrechtsinhabers
- Hausverbote erteilen
- Hausregeln aufstellen (z.B. Verhaltensregeln, Dresscode)
- Personen des Verweises mit angemessener Gewalt verweisen
- Zutrittsbedingungen festlegen
- Hausrecht auf Dritte (Sicherheitsdienst) übertragen
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Übertragung auf Sicherheitsdienst | Durch Dienstleistungsvertrag zwischen Auftraggeber und Bewachungsunternehmen |
| Räumlicher Schutzbereich | Firmengelände, Kaufhaus, Diskothek, Veranstaltungsgelände – nicht: öffentliche Gehwege, Straßen |
| Hausverbot | Kann durch Hausrechtsinhaber ausgesprochen werden; bei Nichtbefolgung Verweisung mit angemessener Gewalt zulässig |
| Schikaneverbot (§ 226 BGB) | Hausrecht darf nicht ausschließlich zur Schädigung anderer ausgeübt werden (unzulässige Rechtsausübung) |
❌ Grenzen des Hausrechts
- Kein willkürliches Hausverbot – z.B. „keine Ausländer" = Verstoß gegen AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
- Kein Recht auf erzwungene Taschenkontrollen ohne Grundlage
- Keine unbegrenzte Gewalt gegen Störer
- Gilt nicht auf öffentlichen Gehwegen und Straßen
- Hausverbot gilt nicht bundesweit (nur für das konkrete Objekt)
✅ Was Sicherheitskräfte als Hausrechtsvertreter dürfen
- Zutritt verweigern/Personen verweisen
- Hausverbote durchsetzen
- Hausregeln durchsetzen
- Angemessene Gewalt beim Verweis (verhältnismäßig!)
Notwehr (§ 227 BGB) ist die Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf eigene Rechtsgüter. Nothilfe ist die Notwehr für einen Dritten – die gleichen Regeln gelten entsprechend.
✅ Voraussetzungen der Notwehr
- Angriff auf ein individuelles Rechtsgut (Leben, Körper, Freiheit, Eigentum)
- Angriff ist gegenwärtig (läuft gerade, steht unmittelbar bevor oder dauert an)
- Angriff ist rechtswidrig (nicht z.B. durch rechtmäßige Polizeimaßnahme)
- Abwehr muss erforderlich sein (kein milderes gleich wirksames Mittel)
❌ Kein Notwehrrecht bei…
- Angriff ist beendet (nicht mehr gegenwärtig → kein Notwehrrecht!)
- Wer selbst rechtswidrig angegriffen hat, hat kein Notwehrrecht gegen die Gegenwehr
- Gegen rechtmäßige Notwehr anderer
- Gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit (nicht notwehrfähig)
- Bei selbst provoziertem Angriff (eingeschränkt)
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Notwehr (§ 227 BGB) | Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf eigene Rechtsgüter |
| Nothilfe | Notwehr zur Verteidigung fremder individueller Rechtsgüter (Dritter) |
| Gegenwärtiger Angriff | Läuft gerade, steht unmittelbar bevor – nicht: bereits beendet oder erst geplant |
| Erforderlichkeit | Kein milderes gleich wirksames Verteidigungsmittel verfügbar |
| Gerechtfertigte Notwehr | Verhindert zivilrechtlichen Schadensersatz + Schmerzensgeld |
🛡️ Praktische Fälle (Notwehr)
- Türsteher setzt Reizstoffsprühgerät gegen angreifende Gruppe ein → verhältnismäßige Notwehr
- Sicherheitsmitarbeiter wirft Glasflaschen zur Abwehr → Notwehr, Kiosk-Schäden gerechtfertigt
- Spaziergänger verteidigt sich gegen auf ihn gehetzten Hund → Notwehr §227 BGB
❌ KEIN Notwehrrecht mehr
- Werkschutz darf sich nicht mehr verteidigen, wenn Einbrecher wegläuft (Angriff beendet)
- SMA findet Graffiti-Sprayer 3 Tage später → keine Festnahme (kein gegenwärtiger Angriff)
- Betrunkener greift Türsteher an NACHDEM er verwiesen wurde – danach ist Notwehr weg wenn er aufhört
Das BGB kennt zwei Notstandsregelungen: den Defensivnotstand (§ 228 BGB) – Einwirkung auf die gefahrverursachende Sache selbst – und den Aggressivnotstand (§ 904 BGB) – Einwirkung auf eine unbeteiligte fremde Sache zur Gefahrenabwehr.
🔵 § 228 BGB – Defensiver Sachnotstand
- Einwirkung auf Sache, von der die Gefahr selbst ausgeht
- Beschädigung oder Zerstörung der gefährlichen Sache ist gerechtfertigt
- Rechtfertigt z.B. Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
- Voraussetzung: Schaden durch Abwehr darf nicht außer Verhältnis zur abgewendeten Gefahr stehen
- Verteidigung muss erforderlich sein
🟡 § 904 BGB – Aggressiver Sachnotstand
- Einwirkung auf fremde, unbeteiligte Sache – von ihr geht keine Gefahr aus
- Gefahr droht durch anderen Umstand
- Eigentümer der unbeteiligten Sache muss die Einwirkung dulden
- Kann aber Schadensersatz verlangen
- Drohender Schaden muss unverhältnismäßig groß sein gegenüber dem Einwirkungsschaden
- Gefahr muss gegenwärtig sein (Augenblicksgefahr)
| Merkmal | § 228 Defensivnotstand | § 904 Aggressivnotstand |
|---|---|---|
| Gefahr geht aus von… | Der Sache selbst | Anderem – Sache ist unbeteiligt |
| Schadensersatz? | Grundsätzlich nein (wenn verhältnismäßig) | Ja – Eigentümer kann Ersatz verlangen |
| Duldungspflicht | Sacheigentümer trägt Schaden mit | Eigentümer muss dulden, aber erhält Ersatz |
| Fallbeispiel | Latte vom Zaun reißen um angreifenden Hund abzuwehren | Dienstjacke um brennende Kleidung wickeln → Jacke zerstört |
📌 Fallbeispiele aus der Praxis
- Spaziergänger reißt Latte vom Zaun um Hund zu verscheuchen → § 228 BGB Defensivnotstand (Hund = Gefahr)
- Sicherheitsmitarbeiter wickelt Jacke um brennende Person → § 904 BGB Aggressivnotstand (Jacke unbeteiligt)
- A fährt mit Pkw des C bewusstlosen B ins Krankenhaus → C muss dulden (§ 904), kann Schadensersatz verlangen
- Frei laufender bissiger Hund greift an → § 228 BGB (Defensivnotstand, Hund = Gefahrquelle)
❌ Häufige Verwechslungen
- § 228 ≠ Notwehr (§ 227): Notwehr = gegen Menschen, Notstand = gegen Sachen
- § 904 ≠ § 228: Beim Aggressivnotstand geht von der beschädigten Sache keine Gefahr aus
- § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) ≠ §§ 228, 904 BGB (zivilrechtlicher Notstand)
Das BGB enthält mehrere Selbsthilferechte: Die allgemeine Selbsthilfe (§ 229 BGB), die Besitzselbsthilfe (§ 859 BGB) und schützt Besitzer vor verbotener Eigenmacht (§ 858 BGB).
§ 229 BGB – Erlaubte Selbsthilfe
- Voraussetzung: zivilrechtlicher Anspruch besteht
- Staatliche Hilfe kann nicht rechtzeitig erreicht werden
- Ohne sofortiges Eingreifen wird der Anspruch nicht verwirklichbar
- Erlaubte Mittel: Wegnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Sachen des Verpflichteten + Festnahme bei Fluchtgefahr
- NICHT erlaubt: Durchsuchung von Personen
§ 859 BGB – Selbsthilfe des Besitzers
- Besitzwehr: Abwehr einer gegenwärtigen verbotenen Eigenmacht – mit Gewalt
- Besitzkehr (§ 859 Abs. 2): Sache sofort zurückerlangen wenn:
→ auf frischer Tat betroffen oder verfolgt
→ Sache mittels verbotener Eigenmacht weggenommen - Darf: Sache mit Gewalt abnehmen + Täter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten
- Darf nicht: Täter festnehmen und durchsuchen, bis zur Wohnung verfolgen
| Begriff | Definition (§ 858 BGB) | Beispiel |
|---|---|---|
| Verbotene Eigenmacht | Ohne Willen des Besitzers: Besitzstörung oder Besitzentziehung | Strom abdrehen durch Vermieter gegen Bewohnerwillen |
| Besitzstörung | Einwirkung auf Besitz ohne Entziehung | Aufkleber auf Hausfassade, Parken vor Garageneinfahrt |
| Besitzentziehung | Wegnahme der Sache | Hausbesetzung, Wegnahme eines Fahrrads |
| Sitzblockade | Unangemeldete Sitzblockade vor Fabrik | Verbotene Eigenmacht (Besitzstörung) |
✅ Praktische Anwendung
- Ladendetektiv nimmt Dieb auf frischer Tat und hält bis Polizei fest → Besitzkehr §859 Abs. 2
- Kaufhausdetektiv nimmt gestohlene Ware vom Dieb zurück → Besitzkehr
- Konzert: gefälschte Eintrittskarte wegnehmen → allgemeine Selbsthilfe §229
- Graffiti-Sprayer auf frischer Tat: §229 BGB Festnahme möglich
❌ Was NICHT erlaubt ist
- § 229 erlaubt keine Durchsuchung von Personen
- Graffiti-Sprayer 3 Tage später: keine Selbsthilfe mehr (nicht frische Tat)
- Besitzkehr: Täter nicht bis zur Wohnung verfolgen
- Irrtümliche Selbsthilfe (falsches Fahrrad): Schadensersatz + Strafverfolgung wegen Sachbeschädigung
§ 823 BGB ist die zentrale Norm für Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung: Wer schuldhaft ein absolutes Rechtsgut verletzt, muss den entstandenen Schaden ersetzen. Dies ist der zivilrechtliche Haftungsanspruch – unabhängig vom Strafrecht.
⚖️ § 823 BGB – Unerlaubte Handlung
- Voraussetzungen: schuldhaftes Handeln + Rechtsgutsverletzung + Schaden + Kausalität
- Rechtsfolge: Schadensersatzpflicht – kein Straf-, kein Bußgeldtatbestand!
- Geschützte Rechtsgüter: Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum
- KEIN §823 bei: Reine Vermögensschäden (ohne Rechtsgutsverletzung)
- Klage über Zivilgericht (nicht Strafgericht)
💔 Schmerzensgeld (§ 253 BGB)
- Entschädigung für immaterielle Schäden (Schmerzen, Leid)
- Möglich bei Verletzung von: Freiheit, Körper, Gesundheit, sexueller Selbstbestimmung, Eigentum
- Gerechtfertigte Notwehr → verhindert Schadensersatz + Schmerzensgeld
| Haftungstyp | Norm | Besonderheit |
|---|---|---|
| Unerlaubte Handlung | § 823 BGB | Verschuldenshaftung – schuldhaftes Verhalten nötig |
| Tierhalterhaftung (Luxustier) | § 833 S. 1 BGB | Gefährdungshaftung – unabhängig vom Verschulden; für Haustiere (Hund, Katze, Pferd) |
| Tierhalterhaftung (Nutztier) | § 833 S. 2 BGB | Haftung kann durch Sorgfaltsbeweis abgewendet werden |
| Aufsichtspflicht (Eltern) | § 832 BGB | Eltern haften NUR wenn Aufsichtspflicht verletzt wurde |
| Tierhalterhaftung | § 833 BGB | Haustiere: Rennpferd, Familienhund, Hauskatze – Haftung uneingeschränkt |
✅ Deliktsfähigkeit
- Kinder unter 7 Jahren → keine Deliktsfähigkeit (§ 828 Abs. 1 BGB)
- Kinder 7–17 Jahre → bedingt deliktsfähig (Einsichtsfähigkeit prüfen)
- Ab 18 Jahre → voll deliktsfähig
- Personen mit krankhafter Störung der Geistestätigkeit → nicht verantwortlich
- Freiwilliger Rauschzustand → haftet trotzdem!
❌ Kein Schadensersatz bei §823 für...
- Reine Vermögensschäden (z.B. entgangener Gewinn ohne Rechtsgutsverletzung)
- Gerechtfertigter Notwehr (Rechtfertigungsgrund)
- Einverständnis des Geschädigten
Das Verhältnismäßigkeitsprinzip durchzieht das gesamte BGB: Jede Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Im Sicherheitsgewerbe ist es täglich relevant – von der Gesprächsansprache bis zum körperlichen Eingriff.
⚖️ Verhältnismäßige Maßnahme – Voraussetzungen
- Geeignet: Maßnahme muss das angestrebte Ziel erreichen können
- Erforderlich: Kein milderes, gleich wirksames Mittel darf verfügbar sein
- Angemessen: Maßnahme darf nicht außer Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen
- Darf nicht das Ziel überschreiten
- Braucht keine Behördenanordnung
🚫 Schikaneverbot (§ 226 BGB)
- Rechtsausübung, die ausschließlich dazu dient, einem anderen Schaden zuzufügen, ist verboten
- = unzulässige Rechtsausübung
- Beispiel: Sicherheitsstreife verbietet nur einem bekannten Schwarzfahrer die Toilettennutzung, allen anderen nicht → Schikane
- Beispiel: Kontrolleur kontrolliert gezielt immer denselben Berufspendler aus persönlichem Konflikt → Schikane
| Situation | Richtige Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Ladendetektiv hält Kind bei Diebstahl auf frischer Tat fest | § 127 Abs. 1 StPO (vorläufige Festnahme) – NICHT §229 BGB |
| Ladendetektiv nimmt gestohlene Ware vom Dieb zurück (frische Tat) | § 859 Abs. 2 BGB Besitzkehr |
| Kaufhausdetektiv sieht Kunden stehlen – eine Woche später kommt er wieder | Hausverbot erteilen + Polizei rufen (keine Selbsthilfe mehr) |
| Sicherheitsmitarbeiter findet fremde Geldbörse | Fundanzeigepflicht – Fund unverzüglich anzeigen |
| Finder in öffentlichen Geschäftsräumen/Verkehrsbetrieben | Unverzügliche Abgabe- und Ablieferungspflicht |
📌 Verhältnismäßig – Praxisbeispiele
- Türsteher mit Pfefferspray gegen angreifende Gruppe → verhältnismäßig
- Sicherheitskraft verweist alkoholisierten Gast mit Arm packen → kann verhältnismäßig sein
- Bekannten Schwarzfahrer vom Bahnhof verweisen → rechtmäßig, Hausrecht
❌ Unverhältnismäßig
- Alkoholisierten Gast am Boden fixieren weil er wütend ist → unverhältnismäßig
- Kaufhausbesucher schubsen weil er fälschlicherweise Diebstahls verdächtig ist → unverhältnismäßig
- Türsteher würgt flüchtenden Ladendieb im Schweizkasten → unverhältnismäßig
Straf- & Strafverfahrensrecht
108 Fragen im Katalog · 13 Prüfungsfragen (5 SC + 8 MC) · 21 Punkte · Allgemeiner Teil: Tatbestandsaufbau, Notwehr, Notstand, Täterschaft · Besonderer Teil: Delikte, Verfahren
Das Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Hauptgesetzeswerk im deutschen Strafrecht. Es gilt der Grundsatz: „Keine Strafe ohne Gesetz" – § 1 StGB (nulla poena sine lege). Das Strafrecht dient der Sicherung des Rechtsfriedens.
📚 Rechtsquellen im Strafrecht
- StGB – Strafgesetzbuch (Hauptgesetzeswerk, kein GG, kein BGB!)
- StPO – Strafprozessordnung (formelles Recht, Verfahrensablauf)
- Strafrechtliche Nebengesetze:
- → WaffG – Waffengesetz
- → BtMG – Betäubungsmittelgesetz
- → JGG, StVG, BtMG etc.
- OWiG – Ordnungswidrigkeitengesetz (kein Strafrecht!)
⚖️ § 1 StGB – Keine Strafe ohne Gesetz
- Bestimmtheitsgebot: Straftatbestände müssen klar und bestimmt formuliert sein
- Rückwirkungsverbot: Neue Strafgesetze dürfen nicht rückwirkend angewendet werden
- Legalitätsprinzip: Staatsanwaltschaft muss bei Anfangsverdacht ermitteln (keine Auswahl)
- Gilt nur im Strafrecht – im OWiG gilt das Opportunitätsprinzip
| Bereich | Inhalt | Rechtsquelle |
|---|---|---|
| Materielles Strafrecht | Voraussetzungen der Strafbarkeit + Rechtsfolgen der Straftat | StGB |
| Formelles Strafrecht | Ablauf des Strafverfahrens (wie wird ermittelt, verurteilt?) | StPO |
| OWiG | Ordnungswidrigkeiten: Halten gef. Tiere, Belästigung der Allgemeinheit, Missbrauch von Ausweisen | OWiG |
✅ Straftaten (StGB)
- Sanktion: Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
- Gilt das Legalitätsprinzip – StA muss verfolgen
- Verbrechen + Vergehen (→ Folie AT 2)
📋 Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- Sanktion: nur Geldbuße (keine Freiheitsstrafe)
- Opportunitätsprinzip: Behörde kann entscheiden, ob sie verfolgt
- Beispiele: Halten gefährlicher Tiere, Belästigung der Allgemeinheit, Missbrauch von Ausweispapieren
Das StGB unterscheidet Straftaten in Verbrechen und Vergehen. Die Abgrenzung erfolgt nach der Mindeststrafe. Dies ist entscheidend u.a. für die Versuchsstrafbarkeit.
🔴 Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB)
- Mindestfreiheitsstrafe: 1 Jahr oder darüber
- Versuch ist stets strafbar
- Beispiele: Raub §249, Schwere KV §226, Mord §211, Totschlag §212
- Auch: Wohnungseinbruchdiebstahl §244, Schwerer Bandendiebstahl §244a
- „Kapitaldelikte": Mord, Totschlag, Raub mit Todesfolge
🔵 Vergehen (§ 12 Abs. 2 StGB)
- Mindeststrafe: unter 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
- Versuch nur strafbar, wenn gesetzlich ausdrücklich bestimmt
- Beispiele: KV §223, HFB §123, Sachbeschädigung §303, Diebstahl §242
- §223 KV: Versuch ist strafbar (gesetzlich bestimmt)
- §303 Sachbeschädigung, §123 HFB: Versuch nicht strafbar
| Delikt | § | Verbrechen / Vergehen | Versuch strafbar? |
|---|---|---|---|
| Körperverletzung | § 223 | Vergehen | ✅ Ja (gesetzl. bestimmt) |
| Gefährliche KV | § 224 | Vergehen | ✅ Ja |
| Schwere KV | § 226 | Verbrechen | ✅ Immer |
| Diebstahl | § 242 | Vergehen | ✅ Ja (gesetzl. bestimmt) |
| Raub | § 249 | Verbrechen | ✅ Immer |
| Hausfriedensbruch | § 123 | Vergehen | ❌ Nein |
| Sachbeschädigung | § 303 | Vergehen | ❌ Nein |
| Nötigung | § 240 | Vergehen | ✅ Ja |
📋 Antrags- vs. Offizialdelikte
- Antragsdelikte: Nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt
→ Strafantrag innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis der Tat
→ Beispiel: Körperverletzung §223, Hausfriedensbruch §123 - Offizialdelikte: Werden „von Amts wegen" verfolgt – ohne Antrag
→ Beispiel: Freiheitsberaubung §239, Amtsanmaßung §132
✅ Vollendet vs. Versucht
- Vollendet: Alle Tatbestandsmerkmale vollständig erfüllt
- Versuch: Unmittelbares Ansetzen zur Tat, aber Vollendung ausgeblieben
- Straftat ist NICHT vollendet wenn: Täter freiwillig aufgibt (Rücktritt)
Jede Straftat wird in drei Prüfungsstufen geprüft: Tatbestand → Rechtswidrigkeit → Schuld. Nur wenn alle drei Stufen erfüllt sind, liegt eine vollständige Straftat vor.
🔵 Objektiver Tatbestand
- Äußerlich erkennbare Tathandlungen
- Wer, Was, Wie, Wen (Täter, Handlung, Objekt)
- Kausalzusammenhang zwischen Handlung und Erfolg
🔵 Subjektiver Tatbestand
- Innere Einstellung des Täters zur Tat
- Vorsatz (Wissen + Wollen) oder Fahrlässigkeit
🟡 Rechtswidrigkeit
- Liegt vor wenn kein Rechtfertigungsgrund vorhanden ist
- Rechtfertigungsgründe heben Rechtswidrigkeit auf: Notwehr, Notstand
- Ein Rechtfertigungsgrund → Handeln nicht rechtswidrig → straffrei
🟡 Schuld
- Persönliche Vorwerfbarkeit der Tat
- Schuldausschließungsgründe: Schuldunfähigkeit, Verbotsirrtum
- Kein Schuldvorwurf → trotz Tatbestand + Rechtswidrigkeit straffrei
| Schuldform | Definition | Beispiel |
|---|---|---|
| Direkter Vorsatz | Täter will den Erfolg direkt herbeiführen | Jemand schlägt absichtlich zu |
| Bedingter Vorsatz | Täter hält Erfolg für möglich und nimmt ihn billigend in Kauf | Raser nimmt Verletzung anderer in Kauf |
| Bewusste Fahrlässigkeit | Täter erkennt Risiko, vertraut aber auf Ausbleiben des Erfolgs | Defektes Abblendlicht bekannt, aber gefahren |
| Unbewusste Fahrlässigkeit | Täter hätte Risiko erkennen müssen, hat es aber nicht erkannt | Pflicht nicht beachtet ohne es zu merken |
❌ Schuldunfähigkeit (§§ 19, 20 StGB)
- Kinder unter 14 Jahren (§ 19 StGB) – absolut schuldunfähig
- Personen mit schweren seelischen Störungen, die Einsichtsfähigkeit aufheben (§ 20 StGB)
- Schuldunfähig: trotz Tat + Rechtswidrigkeit keine Strafe
- Aber: Die Tat ist rechtswidrig – der Ladendetektiv darf sich dagegen verteidigen!
⚠️ Vollrausch (§ 323a StGB)
- Wer sich in einen Rauschzustand versetzt und dann eine Straftat begeht
- Kann wegen Vollrausch bestraft werden (auch wenn im Rausch schuldunfähig)
- Freiwilliger Rausch schließt Strafe nicht aus!
Rechtfertigungsgründe beseitigen die Rechtswidrigkeit einer Tat. Das Handeln ist dann nicht rechtswidrig und bleibt straffrei. Im Sicherheitsgewerbe die wichtigsten: Notwehr §32 und rechtfertigender Notstand §34.
🛡️ Notwehr (§ 32 StGB)
- Voraussetzungen: gegenwärtiger rechtswidriger Angriff + gebotene, erforderliche Verteidigung
- Gegenwärtig: unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert
- Verteidigung muss das mildeste ausreichende Mittel sein
- Nothilfe = Notwehr zugunsten eines Dritten (gleiche Regeln)
- Gegen: rechtswidrige Angriffe durch Menschen + aufgehetzte Hunde
⚠️ Grenzen der Notwehr
- NICHT gegen herrenlose Tiere (kein rechtswidriger Angriff)
- NICHT gegen öffentliche Sicherheit und Ordnung (nicht notwehrfähig)
- Nicht anwendbar wenn Angriff beendet wurde
- Stark alkoholisierter Angreifer: wenn leichteres Mittel ausreicht, dann nicht das härtere!
- Selbst provozierter Angriff: Notwehrrecht eingeschränkt
| Rechtfertigungsgrund | § | Voraussetzung | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Notwehr | § 32 StGB | Gegenwärtiger rechtswidriger Angriff | Schützt eigene + fremde Rechtsgüter (Nothilfe) |
| Rechtfertigender Notstand | § 34 StGB | Gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut | Schützt jedes Rechtsgut; Interessenabwägung; verhältnismäßig |
| Entschuldigender Notstand | § 35 StGB | Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit | Nur für sich selbst oder Nahestehende; beseitigt Schuld (nicht Rechtswidrigkeit!) |
| Notwehrüberschreitung | § 33 StGB | Überschreitung aus Verwirrung, Schrecken, Furcht | Straffrei – aber nur bei diesen drei Affekten! |
📌 § 34 vs. § 35 StGB – Wesentliche Unterschiede
- § 34: Rechtfertigungsgrund → Tat nicht rechtswidrig
- § 35: Schuldausschließungsgrund → Tat rechtswidrig, aber entschuldigt
- § 34 schützt jedes Rechtsgut, § 35 nur Leben, Leib und Freiheit
- § 35: Gefahr muss von sich selbst oder Nahestehenden abgewendet werden
❌ Praxisfehler im Sicherheitsdienst
- SMA schlägt Eindringling ohne Vorwarnung bewusstlos → unverhältnismäßig, kein Rechtfertigungsgrund
- Sicherheitskraft provoziert Hund bis er angreift → kein Notwehrrecht
- „Notwehr" nach Angriffende → nicht mehr gegenwärtig = kein Notwehrrecht
- Gast mit Waffe: §127 StPO Festnahme – nicht einfach Notwehr!
An einer Straftat können mehrere Personen beteiligt sein. Das StGB unterscheidet Täterschaft (eigene Tat) und Teilnahme (Beteiligung an fremder Tat). Außerdem ist zu unterscheiden, ob jemand durch Tun oder Unterlassen haftet.
👤 Täterschaftsformen
- Alleintäter: begeht die Tat allein und alleine
- Mittäter: handeln gemeinsam mit gemeinsamem Tatplan (Mittäterschaft)
- Mittelbarer Täter: begeht die Tat durch einen anderen (Werkzeug, z.B. Geisteskranken)
- Nebentäter: handeln unabhängig voneinander, zur selben Zeit am selben Ort – im StGB nicht ausdrücklich geregelt
🤝 Teilnahme (fremde Tat)
- Anstifter: bringt anderen zur Tatbegehung (vorsätzlich)
- Gehilfe / Tatbeihilfe: unterstützt den Täter bei der Tat
- Teilnehmer beteiligt sich an fremder Tat (kein eigener Tatplan)
- Unterschied: Täter hat Tatherrschaft, Teilnehmer nicht
| Unterlassungsdelikt | Art | Beispiel |
|---|---|---|
| § 323c – Unterlassene Hilfeleistung | Echtes Unterlassungsdelikt | Unfall beobachten und nichts tun (Pflicht für jedermann) |
| § 138 – Nichtanzeige geplanter Straftaten | Echtes Unterlassungsdelikt | Geplanten Mord nicht anzeigen |
| § 13 – Begehen durch Unterlassen | Unechtes Unterlassungsdelikt | Kaufhausdetektiv lässt bekannten Nachbarn stehlen (Garantenstellung!) |
| § 323a – Vollrausch | Begehungsdelikt | Im Vollrausch Straftat begehen |
📋 Garantenstellungen (§ 13 StGB)
- Lebens- und Gefahrengemeinschaften (z.B. Bergsteiger-Seilschaft)
- Vertragliche Pflichten (z.B. Bademeister, Sicherheitswacht)
- Vorangegangenes gefährliches Tun (Ingerenz)
- Lehrer gegenüber Schülern, Detektiv im Dienst
⏱️ Strafantrag – Fristen
- Frist: 3 Monate nach Kenntnis von Tat und Täter
- Kann nach Fristablauf nicht mehr nachgeholt werden
- Antragsdelikt: Verfolgung nur auf Antrag des Geschädigten
- Nicht alle Körperverletzungen sind Antragsdelikte (bei öffentlichem Interesse: Offizialdelikt)
Der Besondere Teil des StGB enthält den Katalog der einzelnen Straftaten. Für das Sicherheitsgewerbe besonders relevant sind die Körperverletzungsdelikte, der Hausfriedensbruch und Delikte die Sicherheitspersonal selbst begehen kann.
| § | Delikt | Tatbestand / Merkmal | Art |
|---|---|---|---|
| § 223 | Körperverletzung | Körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung (z.B. bewusstlos schlagen, Wunde verursachen) | Vergehen, Antragsdelikt |
| § 224 | Gefährliche KV | Mittels Waffe/Werkzeug oder gemeinschaftlich mit einem anderen | Vergehen |
| § 226 | Schwere KV | Schwere gesundheitliche Dauerfolgen (Verlust Gliedmaßen, Sehkraft, Lähmung) | Verbrechen |
| § 123 | Hausfriedensbruch | Widerrechtliches Eindringen + unbefugtes Verweilen trotz Aufforderung | Vergehen, Antragsdelikt |
| § 124 | Schwerer HFB | Eindringen mit Gewalt oder durch qualifizierte Mittel | Vergehen |
| § 132 | Amtsanmaßung | Sich als Polizeibeamter ausgeben + in dieser Rolle handeln | Vergehen, Offizialdelikt |
| § 185 | Beleidigung | Kundgabe der Nichtachtung gegenüber einer Person | Vergehen, Antragsdelikt |
| § 239 | Freiheitsberaubung | Berauben der Freiheit der körperlichen Bewegung | Vergehen, Offizialdelikt |
| § 240 | Nötigung | Nötigungsmittel: Gewalt oder Drohung mit empfindlichem Übel | Vergehen |
| § 241 | Bedrohung | Bedrohung mit Verbrechen gegen Person oder Angehörige | Vergehen |
🤕 Körperverletzung – Abstufungen
- § 223 (einfache KV): z.B. Schlag, der Schmerzen verursacht
- § 224 (gefährliche KV): mit Waffe ODER gemeinschaftlich
- § 226 (schwere KV): Verbrechen – schwere Dauerfolgen
- Notbremse in Straßenbahn betätigen → Frau bricht Handgelenk → § 224 gefährliche KV
- A und B verprügeln gemeinsam C → § 224 gefährliche KV (gemeinschaftlich)
⚠️ Deliktsfallen im Sicherheitsdienst
- Sicherheitsmitarbeiter gibt sich als Polizeibeamter aus → § 132 Amtsanmaßung
- Anweisung: „keine Ausländer" → Verstoß gegen AGG (nicht primär StGB)
- Gast zu Unrecht durchsuchen: kann Freiheitsberaubung §239 sein
- Nötigung §240: Beleidigung oder Hausverbot sind KEINE Nötigungsmittel!
Eigentums- und Vermögensdelikte sind im Sicherheitsgewerbe täglich relevant. Sie sind klar voneinander abzugrenzen – vor allem die Unterschiede zwischen Diebstahl, Unterschlagung, Raub, räuberischem Diebstahl und Betrug.
| § | Delikt | Kernmerkmal | Art |
|---|---|---|---|
| § 242 | Diebstahl | Wegnahme fremder beweglicher Sache + rechtswidrige Zueignungsabsicht | Vergehen |
| § 243 | Besonders schwerer Fall des Diebstahls | Einbruch in Gebäude/Behältnis, gewerbsmäßig, Kirchengut, Unglücksfall/Notlage ausnutzen | Vergehen (qualifiziert) |
| § 244 | Diebstahl mit Waffen / Wohnungseinbruch | Waffe oder gefährliches Werkzeug bei sich führen; Bandendiebstahl; Einbruch in Wohnung | Verbrechen |
| § 246 | Unterschlagung | Zueignung ohne Wegnahme (Sache bereits im Besitz) | Vergehen |
| § 249 | Raub | Diebstahl + Nötigung (Gewalt/Drohung zur Wegnahme) | Verbrechen |
| § 252 | Räuberischer Diebstahl | Gewalt/Drohung nach dem Diebstahl zur Beutesicherung | Verbrechen |
| § 253 | Erpressung | Nötigung zur Vermögensverfügung – Vergehen | Vergehen |
| § 257 | Begünstigung | Hilft einem, der zuvor eine Tat begangen hat + Absicht Vorteile zu sichern | Vergehen |
| § 263 | Betrug | Täuschung → Irrtum → Vermögensschaden + Bereicherungsabsicht | Vergehen |
| § 265a | Erschleichen von Leistungen | Schwarzfahren, Zutritt zu Veranstaltung erschleichen | Vergehen |
🔍 Diebstahl vs. Unterschlagung
- Diebstahl §242: Sache wird weggenommen (fremder Gewahrsam gebrochen)
- Unterschlagung §246: Sache ist bereits rechtmäßig beim Täter – er eignet sie sich an ohne Rückgabe
- Diebstahl = Verbrechen wenn §244; Unterschlagung = immer Vergehen
- Bewegliche Sachen §242: Kraftfahrzeuge, Flüssigkeiten – nicht: Wohnhäuser (unbeweglich), Strom (unkörperlich)
⚡ Raub vs. Räuberischer Diebstahl
- Raub §249: Gewalt/Drohung um die Sache zu stehlen (Nötigung zur Wegnahme)
- Räuberischer Diebstahl §252: Diebstahl ist schon passiert, dann Gewalt zur Sicherung der Beute
- Beide sind Verbrechen
- Betrug §263: Täuschung + Irrtum + Vermögensschaden → z.B. EC-Karte ohne Deckung
Das Strafverfahrensrecht (StPO) regelt den Ablauf des Strafprozesses. Für das Sicherheitsgewerbe ist vor allem § 127 Abs. 1 StPO (vorläufige Festnahme durch Jedermann) praxisrelevant.
👮 § 127 Abs. 1 StPO – Jedermann-Festnahme
- Voraussetzung: Täter auf frischer Tat betroffen oder verfolgt
- Außerdem: Fluchtverdacht OR Identität nicht feststellbar
- Setzt stets eine rechtswidrige Tat voraus
- Erlaubt: Anhalten, Festhalten bis Polizei eintrifft
- Erlaubt: Körperliche Gewalt zur Verhinderung der Flucht
❌ Was § 127 StPO NICHT erlaubt
- Gründliche Durchsuchung des Festgenommenen
- Schusswaffe gegen den Fliehenden einsetzen
- Abnahme persönlicher Gegenstände zur dauerhaften Verwahrung
- Vernehmung durch beliebige Dritte
- Festnahme von Geisteskranken (normalerweise nicht)
- Festnahme wenn Täter Parfümflasche zurückgibt oder Personalausweis aushändigt (Identität geklärt)
| Situation | Festnahme nach § 127 StPO? |
|---|---|
| Detektiv sieht Ladendieb auf frischer Tat fliehen | ✅ Ja – frische Tat + Flucht |
| SMA beobachtet Graffiti-Sprayer, trifft ihn 3 Tage später | ❌ Nein – nicht mehr frische Tat |
| 12-jähriger Junge steckt DVD ein und verlässt Laden | ❌ Nein – unter 14 = schuldunfähig (§19 StGB) → keine Straftat → §229 BGB (Selbsthilfe) statt §127 StPO |
| Nachbar überfällt Geschäft mit Maske (A beobachtet) | ⚠️ Nur wenn Fluchtgefahr – Identität ist A bekannt, daher nur zulässig wenn der Nachbar der Flucht verdächtig ist |
| Kunde gibt Parfümflasche zurück / händigt Ausweis aus | ❌ Nein – kein Fluchtrisiko, Identität klar |
| Taschendieb flieht, nächsten Tag trifft A ihn wieder | ❌ Nein – Verfolgung nicht unmittelbar |
⚖️ Legalitätsprinzip vs. Opportunitätsprinzip
- Legalitätsprinzip (StGB/StPO): Staatsanwaltschaft muss bei Anfangsverdacht ermitteln (kein Ermessen)
- Bei Anfangsverdacht: Pflicht zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens
- Opportunitätsprinzip (OWiG): Behörde kann entscheiden ob sie verfolgt
📋 Zeugnisverweigerungsrecht
- Berechtigt Zeugen, aus persönlichen oder beruflichen Gründen die Aussage zu verweigern
- Schützt vor Konflikten durch besonderes Näheverhältnis
- Angehörige (gerader Linie): Eltern, Kinder, Großeltern – nicht: Cousin!
- Auskunftsverweigerungsrecht: Fragen die Zeugen oder Angehörige straf- oder ordnungsrechtlich belasten könnten
Umgang mit Waffen
Waffengesetz (WaffG), Erlaubnispflichten, Schusswaffen im Bewachungsgewerbe, sichere Aufbewahrung, Transport, verbotene Waffen und Grundlagen der Schießlehre.
📋 Wichtige Rechtsquellen
- WaffG – Waffengesetz: Hauptgesetz für Erwerb, Besitz, Führen
- BewachV – Bewachungsverordnung: wichtigste Ergänzung für Sicherheitspersonal
- StGB – Strafrecht bei Verstößen
- AWaffV – Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (Ausführungsbestimmungen)
🔫 Waffenbegriff WaffG
- Schusswaffen (Pistole, Revolver, Gewehr)
- Hieb- und Stoßwaffen (bestimmte Messer, Schlagstock)
- Anscheinswaffen (täuschend ähnlich wie echte Waffen)
- Armbrust, Bogen & Pfeile
- Tierabwehrspray = keine Waffe im Sinne des WaffG
🐾 Tierabwehrspray – Sonderstellung
- Muss PTB-Prüfzeichen tragen (Zulassung)
- Gilt waffenrechtlich nicht als Waffe
- Frei verkäuflich (kein Waffenschein nötig)
⚠️ Anscheinswaffen
- Definition: Gegenstände, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen
- Besitzen: grundsätzlich erlaubt
- Führen: verboten (§42a WaffG)
🚫 Verbotene Waffen (Anlage 2 WaffG)
- Teleskopschlagstock
- Butterflymesser
- Messer mit Klingenlänge > 14 cm
- Armbrust mit Metallpfeilen
- Wurfstern
- Schlagring
- Molotowcocktail
✅ Besitzen ✅ – Führen ❌
- Anscheinswaffen – Besitz erlaubt, Führen verboten (§42a)
- Teleskopschlagstock – Besitz verboten, Führen erst recht verboten
✅ Nicht verboten (aber WaffG-pflichtig)
- Armbrust (ohne Metallpfeile) → erlaubnispflichtig, nicht verboten
- Pumpgun mit Pistolengriff → erlaubnispflichtig, aber keine verbotene Waffe
🔇 Verbotenes Zubehör
- Schalldämpfer für Schusswaffen = verboten
- Nachtzielgeräte, Zielscheinwerfer → verboten
🗡️ Waffenrechtlich erfasste Gegenstände
- Armbrust (ohne Metallpfeile)
- Anscheinswaffen
- Axt, Kettensäge, Bogen & Pfeile → nicht waffenrechtlich erfasst
🚶 Was ist „Führen"?
- Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums
- Schussbereit oder zugriffsbereit getragen
- Im verschlossenen Waffenschrank aufbewahren = kein Führen
- Aufbewahren im unverschlossenen Pkw-Kofferraum = Führen (zugriffsbereit!)
🎯 Zugriffsbereit vs. Schussbereit
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Zugriffsbereit | Mit wenigen Handgriffen in Anschlag bringbar |
| Schussbereit | Geladen und schussfertig |
Transport ohne Erlaubnis: weder schussbereit noch zugriffsbereit (verschlossenes Behältnis, entladen)
🛒 Was ist „Erwerben"?
- Wer die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand erlangt
- = Nicht nur Kauf – auch Schenkung, Tausch etc.
- Nur rechtmäßig verkaufen = kein Erwerb (Veräußerung)
🚌 Transportregeln
- Waffenbesitzkarte: Transport nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit
- Waffe muss getrennt von Munition transportiert werden
- Waffenschein: Führen erlaubt (zugriffsbereit möglich)
🚫 §42 WaffG – Führverbot an bestimmten Orten
- Öffentliche Veranstaltungen (Konzerte, Diskotheken, Sportveranstaltungen)
- Bahnhöfe und Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs
- Schützenfeste = keine öffentliche Veranstaltung i. S. d. §42 WaffG → Ausnahme!
🗡️ Feststehende Messer
| Klingenlänge | Führen in der Öffentlichkeit |
|---|---|
| bis 11,9 cm | ✅ Grundsätzlich erlaubt |
| ab 12 cm | ❌ Verboten zu führen |
| ab 14 cm | ❌ Verboten zu besitzen/erwerben |
🪃 Springmesser
- Klinge springt seitlich aus dem Griff heraus
- Keine verbotene Waffe, wenn Klinge höchstens 8,5 cm
- Ab mehr als 8,5 cm Klingenlänge → verbotene Waffe
📏 Klingenregeln – Überblick
- 8,5 cm – Grenze Springmesser (erlaubt / verboten)
- 12 cm – Grenze feststehend (führen verboten)
- 14 cm – Grenze feststehend (besitzen verboten)
| Dokument | Berechtigt zu | Gültigkeit | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|
| Waffenschein | Erwerb, Besitz & Führen | 3 Jahre | Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Eignung, Bedürfnis, Sachkunde |
| Kleiner Waffenschein | Führen von Gas-/Schreckschusswaffen (PTB) | Unbefristet | Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (kein Bedürfnis!) |
| Waffenbesitzkarte | Erwerb & Besitz (kein Führen!) | Unbefristet | Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Eignung, Bedürfnis, Sachkunde |
| Munitionserwerbsschein | Erwerb von Munition | – | Berechtigte Person |
📄 Pflichtdokumente beim Führen einer Schusswaffe
- Personalausweis oder Pass
- Waffenschein
- Waffensachkundenachweis allein reicht nicht
- IHK-Sachkundenachweis = kein Waffendokument
🏛️ Allgemeine Erlaubnisvoraussetzungen
- Volljährigkeit (18 Jahre)
- Zuverlässigkeit (keine einschlägigen Vorstrafen)
- Bedürfnis (nachzuweisen – außer kl. Waffenschein)
- Sachkunde (Waffensachkundeprüfung)
🔍 Zuverlässigkeitsprüfung
- Regelmäßige Überprüfung durch die Behörde: mindestens alle 3 Jahre
❌ Wann gilt man als unzuverlässig?
- Vorsätzliche Straftat → Verurteilung zu mind. 60 Tagessätzen Geldstrafe
- 3 × vorsätzliche Straftaten → je unter 30 Tagessätze
- Vergehen: Verurteilung rechtskräftig und <10 Jahre her
🏠 Wohnungszutritt durch Behörde
- Behörde darf Wohnräume betreten nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit gegen den Willen des Betroffenen
- Nicht: jederzeit und ohne Anlass
- Nicht: routinemäßige Zwangsmaßnahmen
- Nicht: nur bei Ermittlungsverfahren
🔒 Ordnungsgemäße Aufbewahrung
- Schusswaffen: im verschlossenen Waffenschrank (mind. Sicherheitsstufe B)
- Munition getrennt von der Waffe aufbewahren
- Unbefugten keinen Zugriff ermöglichen
🔇 Verbotenes Zubehör (Wiederholung)
- Schalldämpfer = verboten
- Nachtzielgeräte
- Zielscheinwerfer für Schusswaffen
🚪 Pflichten bei Einlasskontrollen (verbotene Waffen)
- Aufgabe: Einbringen verbotener Waffen verhindern
- Nicht: Waffen gewaltsam beschlagnahmen
- Nicht: Personen festnehmen
- Nicht: Polizei rufen und Inbesitznahme verweigern
→ Zugang verwehren oder Person zur freiwilligen Abgabe/Nichtmitnahme auffordern
💨 Reizstoffsprühgeräte – Voraussetzungen
- Gerät muss vom BKA zugelassen sein (Zulassungsnummer)
- Zustimmung des Gewerbetreibenden (Auftraggeber)
⚠️ Anwendungshinweise
- Eigengefährdung möglich → sorgfältige Handhabung!
- Gefährdung unbeteiligter Dritter ist zu verhindern
- Grundsätzlich nicht in geschlossenen Räumen einsetzen
🏢 Bewachungsunternehmer – Bedürfnis für Schusswaffe
Muss glaubhaft machen, dass Schusswaffe benötigt wird für:
- Sicherung gefährdeter Personen oder Objekte
- Wahrnehmung von Bewachungsaufträgen
⚡ Ordnungswidrigkeiten (OWi)
- Schusswaffenführer vergisst seinen Ausweis mitzuführen → OWi
- Schlagstock bei öffentlicher Veranstaltung mitführen → OWi
- Erlaubnispflichtige Schusswaffe ohne Berechtigung erwerben → Straftat
Unfallverhütungsvorschriften
DGUV Vorschrift 23, Sicherheit im Wachdienst, Erstmaßnahmen bei Unfällen, PSA, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutzgesetz und Pflichten des Sicherheitspersonals.
📋 Was ist die DGUV V23?
- DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
- DGUV Vorschrift 23 = berufsgenossenschaftliche UVV speziell fürs Wach- und Sicherheitsgewerbe (früher: VBG 68)
- Rechtsgrundlage: Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)
- Hat Gesetzescharakter – gilt verbindlich für Unternehmer UND Versicherte
🏛️ Zuständiger Unfallversicherungsträger
- Für das Wach- und Sicherheitsgewerbe zuständig: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
- Nicht: Sicherheitsgenossenschaft
- Nicht: Unfallkasse des Bundes
- Nicht: Gesetzliche Krankenversicherung
👁️ Überwachung & Geltungsbereich
- Überwachung der Einhaltung: Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft
- Zusammenarbeit mit: Gewerbeaufsicht (§ 21 SGB VII)
- Gilt für: Sicherheitspersonal (Versicherte nach DGUV V23)
📌 Aushangpflicht
- Die Unfallverhütungsvorschrift muss den Versicherten im Betrieb an geeigneter Stelle zugänglich gemacht werden
- Nicht ausreichend: Bewachungsverordnung allein oder BGB-Auszug
🏗️ Grundpflichten (DGUV V23)
- Für wirksame Erste Hilfe im Betrieb sorgen
- Arbeitsschutzgesetz beachten und einhalten
- UVV an geeigneter Stelle zugänglich machen
- Kosten für Schutzausrüstung trägt der Unternehmer (nicht die Versicherten)
- Sicherheitswidrige Anweisungen darf er nicht erteilen
- Kosten für PSA darf er nicht auf Versicherte umlegen
👥 Personaleinsatz
- Nur Versicherte einsetzen, die mindestens 18 Jahre alt sind
- Nur Versicherte einsetzen, die körperlich und geistig geeignet sind
- Nur Versicherte einsetzen, die für die Tätigkeit angemessen ausgebildet sind
- Überforderung vermeiden → richtige Qualifikation, richtige Aufgabe
🔒 Sicherheitsbeauftragter
- Bestellpflicht ab mehr als 20 Beschäftigten
- Nicht erst ab 100 Beschäftigten
- Nicht erst ab 9 oder 21 Beschäftigten
⚠️ Bei besonderen Gefährdungen
- Sicherheitsgerechtes Verhalten trainieren lassen
- Bei hohem Konfrontationspotential: Überwachung des Personals sicherstellen
- Gefährliche Kontrollwege mit Stolperstellen: Dienstanweisung anpassen + sichere Begehbarkeit gewährleisten
📝 Dienstanweisung (DA)
- Erstellung und Aktualisierung gehört bei jedem Auftrag zu den Pflichten des Unternehmers
- Inhalt: Verhalten des Personals + Weitermelden von Mängeln und besonderen Gefahren
- Bereithalten und Führen von Schreck-/Reizstoffwaffen = muss in DA geregelt sein
- Zusatztätigkeiten über Sicherungsauftrag hinaus: in auftragsgebundener DA aufführen
🏢 Objekteinweisung
- Mindestens jährlich wiederholen
- Zu den Zeiten, in denen die Tätigkeit ausgeübt wird (Frage 45)
- Nacht-Personal: auch bei Tageslicht einweisen
- Vor selbstständiger Ausübung der Tätigkeit einweisen
- Ausreichend dokumentieren
🔄 Wann unverzügliche Objektüberprüfung?
- Bei Auftragsänderungen
- Nach Arbeitsunfällen
- Nicht bei: blinder Routine oder Auftragskündigung allein
⚡ Gefahrenstelle auf Kontrollgang
Pflichten des Sicherheitsmitarbeiters:
- Melden und dokumentieren (an Sicherheitsunternehmen)
- Absichern und kennzeichnen (z. B. absperren)
- Nicht: eigenständig und vollständig beseitigen ohne Rücksprache
- Nicht: ignorieren
🚫 Alkohol- und Drogenverbot (DGUV V23)
- Verbot gilt während des gesamten Dienstes
- Gilt auch für einen angemessenen Zeitraum vor Dienstbeginn
- Bis zu einer angemessenen Zeit vor Dienstbeginn: Genuss noch erlaubt
- Nicht: „bis unmittelbar vor Dienstantritt erlaubt"
- Nicht: „gilt nur während der tatsächlichen Dienstzeit"
🔦 Ausrüstung bei Dunkelheit
- Unternehmer stellt: Handleuche (nicht Warnweste, nicht Funkgerät)
- Handleuchte muss: angepasste Reichweite und Gebrauchsfähigkeit haben
- Handleuchte muss: ausreichend Batterien/Akkus haben
👓 Brillenträger (DGUV V23)
- Sehtest beim Betriebsarzt vor Dienstantritt
- Ersatzbrille mitführen
- Nicht: spezielle bruchsichere Sicherheitsbrille zwingend vorgeschrieben
🦺 PSA & Stolpergefahren
- Versicherte haben Tragepflicht für bereitgestellte Schutzausrüstung
- Versicherte müssen Mängel melden
- Bei Stolper-/Sturzgefahr: Sicherheitsschuhe + Stolperstellen entfernen
- Versicherte tragen nicht selbst die Kosten für PSA
⚡ Tätigkeiten mit hohem Konfrontationspotential
- Citystreifendienst
- Veranstaltungsschutzdienst
- Nicht: normaler Objektschutzdienst oder Revierstreifendienst allein
→ Unternehmer muss bei diesen Tätigkeiten die Überwachung des Personals sicherstellen
👬 Citystreifendienst – Mindestbesetzung
- Bei besonderen Gefahren im Citystreifendienst: mindestens zwei Sicherheitskräfte
🎯 Eignung für Konflikttätigkeiten
- Körperliche Voraussetzungen und Leistungsfähigkeit
- Situations- und personenbezogenes Einschätzungsvermögen
🎓 Tätigkeiten mit Sonderausbildungspflicht
- Alarmverfolgung
- Personenschutz
- Kontrollgänge und Objektbewachung = keine Sonderausbildung erforderlich
🩺 Erste Hilfe
- Ersthelfer-Fortbildung: spätestens alle 2 Jahre
- Unternehmer muss wirksame Erste-Hilfe-Versorgung sicherstellen
⚠️ Zugangskontrolle gefährlicher Bereiche
- Unbefugte dürfen gefährliche Bereiche nicht betreten
- Gefährliche Bereiche müssen klar gekennzeichnet werden
🐕 Einsatzvoraussetzungen
- Nur geprüfte Hunde mit qualifizierten Hundeführern einsetzen
- Max. tägliche Gesamtbelastungsdauer: 8 Stunden
- Leihhunde nur wenn der Hundeführer den Hund sicher unter Kontrolle hat
🏠 Unterbringung
- Hundezwinger erforderlich wenn Wach-/Bereitschaftsräume für Hundehaltung nicht ausreichen
- Hundezwinger: so einrichten, dass Einzelhaltung möglich ist
- Diensthunde in Wach-/Bereitschaftsräume: wenn keine vorübergehende Anbindehaltung im Außenbereich möglich
🐾 Einsatz im Objekt ohne Leine
- Nur wenn Begegnung mit Dritten nicht zu erwarten ist
🚌 Transport im Fahrzeug
- Hundebox
- Hundeschutzgitter
🛡️ Schutzmaßnahmen für Personal
- Personal über Verhalten bei Hundebegegnung unterweisen
- Selbstschutz-Ausrüstung gegen Hundeangriffe bereitstellen
- Verbotszeichen „Vorsicht Hunde" anbringen
🚶 Bürgersteigrisiko
- Definition: Überfallrisiko für den Geldboten in öffentlich zugänglichen Bereichen
🔽 Bürgersteigrisiko reduzieren durch:
- Tiefgaragen und direkte Zugänge nutzen
- Kurze Wegstrecken auf öffentlichen Verkehrsflächen
👔 Transport durch Boten (öffentliche Bereiche)
- Transportbehältnisse: fest mit dem Boten verbunden
- Bote: unauffällig in bürgerlicher Kleidung (nicht erkennbar als Geldtransport)
- Mit weniger als 2 Personen: nur wenn nicht als Geldtransport erkennbar
- Nicht: deutlich erkennbar bewaffnet in der Öffentlichkeit
🚛 Fahrzeug & Be-/Entladen
- Max. Traglast für männliche SK: 30 kg
- Fahrzeug während Be-/Entladen besetzt lassen → für Umfeldbeobachtung
- Verlassen des Fahrzeugs: mit Einsatzzentrale oder Polizei abstimmen bei jeder Be- und Entladung
- Fahrzeugeinrichtungen zur Wegstreckenreduzierung: Schleusen + Andocksysteme
📍 Örtliche Gegebenheiten prüfen
- Deckungsmöglichkeiten bei Überfall
- Geeignete Anfahrtsstellen
🚗 Fahrzeugausstattung für Hunde
- Hundebox + Hundeschutzgitter
🔫 Schusswaffen (DGUV V23)
- Übergabe von Schusswaffen: nur entladen
- Schießübungen: mindestens 2 × jährlich mit Zeitabstand von 6 Monaten
🎯 Schusswaffenführer – Sonderpflichten
- Regelmäßige Teilnahme an Schießübungen verpflichtend
- Bereithalten und Führen von Schusswaffen: in DA regeln
⚡ Folgen bei Verstößen gegen DGUV V23
- Bußgeld durch die zuständige Aufsichtsbehörde
- Schadensersatzansprüche der Versicherten gegen den Unternehmer
- Geldbuße: bis zu 10.000 EUR
- Nicht: automatische Kündigung des Arbeitsvertrags
- Nicht: Entzug der Gewerbezulassung durch Finanzamt
🛡️ Tätigkeiten mit Sonderregeln (DGUV V23)
| Tätigkeit | Regelung |
|---|---|
| Geldtransport in der Öffentlichkeit | Keine zusätzlichen Tätigkeiten (über Wachauftrag hinaus) |
| Werk- und Objektschutz | Keine zusätzlichen Tätigkeiten ohne DA |
| Zusatztätigkeiten | Müssen in auftragsgebundener DA geregelt sein |
📊 Wichtige Zahlen UVV – Zusammenfassung
- 18 Jahre – Mindestalter für Einsatz
- 20 Beschäftigte – Pflicht Sicherheitsbeauftragter
- jährlich – Mindestintervall Objekteinweisung
- 2 Jahre – Erste-Hilfe-Fortbildung
- 8 Stunden – max. Belastungsdauer Diensthund
- 30 kg – max. Traglast Geldtransportbehälter
- 2 × jährlich – Schießübungen
- 10.000 EUR – max. Bußgeld
Umgang mit Menschen
Kommunikation, Deeskalation, interkulturelle Kompetenz, Umgang mit besonderen Personengruppen, Eigensicherung, Berufsethik und situationsangemessenes Verhalten.
🔬 Psychologie
- Empirische Wissenschaft vom Verhalten der Menschen
- Erklärt menschliches Verhalten wissenschaftlich begründet und überprüfbar
- „Erleben" = nicht unmittelbar beobachtbare Vorgänge, die hauptsächlich im Gehirn und ZNS stattfinden
🧠 Menschenkenntnis
- Fähigkeit, andere Menschen richtig einzuschätzen und mit ihnen umzugehen
- Beruht auf Lebenserfahrung
- Ist subjektiv und von persönlichen Erfahrungen geprägt
- Nicht objektiv – nicht wissenschaftlich überprüfbar
- Nicht fehlerfrei oder vollständig zutreffend
⚠️ Vorurteile
- Entstehen durch Erziehung
- Niemand ist frei von Vorurteilen
- Können zu Intoleranz und Diskriminierung führen
- Abbauen durch: Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
💡 Warum Schulung?
- Um Konfliktsituationen besser einzuschätzen
- Um Konflikte zu deeskalieren und Gewalt zu vermeiden
- Gesundes Selbstwertgefühl: SK treten sicherer und selbstbewusster auf
📡 Grundlagen Kommunikation
- Kommunikation = wechselseitiger Prozess des Sendens und Empfangens
- Watzlawick: „Man kann nicht NICHT kommunizieren"
- Gesprochenes Wort = nur ca. 7 % Einfluss auf die Wirkung
🗣️ Kommunikationsarten
- Paraverbal = Stimme, Tonfall, Lautstärke
- Extraverbal = Kleidung und Schmuck
- Körpersprache = Primärsprache
✉️ Vier-Seiten-Modell (Schulz von Thun)
| Ebene | Inhalt | Beispiel |
|---|---|---|
| Sachebene | Fakten, Informationen | „Rauchen verboten" |
| Beziehungsebene | Wertschätzung, Haltung | Wie ich dich sehe |
| Selbstoffenbarung | Eigene Gefühle/Meinung | Was ich von mir zeige |
| Appell-Ebene | Aufforderung, Wunsch | „Mach die Zigarette aus!" |
🔊 Aktives Zuhören
- Technik: Nicken, Blickkontakt, kurze Bestätigungslaute
- Sicherstellen, dass man verstanden wurde: Nachfragen / Paraphrasieren
- Aufbaut Vertrauen und entschärft Konflikte
💬 Fragetypen
- Offene Fragen = zu Gesprächsbeginn, breites Spektrum an Antworten
- Rhetorische Fragen = keine echte Antwort erwartet (z. B. „Muss ich das schön finden?")
🤐 Vertrauensvoller Dialog
- Positive Gesprächsatmosphäre schaffen
- Gesprächspartner ernst nehmen
🙂 Körpersprache
- Körpersprache vermittelt Emotionen
- Kann zur Eskalation von Konflikten führen
- Wird auch als Primärsprache bezeichnet
- Mimik = körpersprachliche Erscheinungen im Gesicht
- Polemik gehört NICHT zur Körpersprache
Unsicherheit signalisiert:
- Hängender Kopf
- Aufrechte Haltung, Blickkontakt = Sicherheit
👁️ Wahrnehmung
- Menschliche Wahrnehmung: selektiv, durch Vorerfahrungen beeinflusst
- Selektive Wahrnehmung: Personen nehmen wahr, wofür sie sich interessieren
- Innerer Faktor selektive Wahrnehmung: Interesse (auch Bedürfnisse)
- Nicht: stets objektiv und unveränderlich
🔴 Nicht bewusst steuerbar (nonverbal)
- Erröten – nicht willentlich kontrollierbar
- Gestik, Mimik, Handzeichen: bewusst steuerbar
🏢 Selbst- & Fremdbild
- Selbst- und Fremdbild sind nicht deckungsgleich
- Abweichungen können Konflikte verursachen
🏛️ Intimzone
- Intimzone: 0–50 cm, nur für Menschen denen wir vertrauen
- Verletzung der Intimzone stört die Beziehungsebene
👁️ Erster Eindruck
- Entsteht durch unterbewussten Vergleich mit Erfahrungen
- Kann zu Fehlurteilen führen
- Wird durch eigene Vorurteile beeinflusst
- Bei unsympathischem Eindruck: verhalten wir uns eher distanziert und kühl
- Fehlerhaften ersten Eindruck vermeiden: eigene Vorurteile erkennen
⚠️ Wahrnehmungsfehler im Überblick
| Fehler | Erklärung |
|---|---|
| Primäreffekt | Erster Eindruck prägt dauerhaft |
| Halo-Effekt | Eine positive Eigenschaft strahlt auf andere aus |
| Hierarchieeffekt | GF wird mehr Kompetenz zugeschrieben als Wachmann |
| Kontrastfehler | Sichtbare Verletzung wird wichtiger eingeschätzt als unsichtbare lebensgefährliche |
| Stereotyp | Starre Verallgemeinerung (z. B. „alle Deutschen sind pünktlich") |
🔍 Vorurteile
- Können zu Intoleranz und Diskriminierung führen
- Niemand ist frei davon
- Entstehen durch Erziehung
🧠 Watzlawick – „Psychologischer Nebel"
- Bezeichnet die Vernebelung der Sachebene
- Kommunikation wird durch Emotionen unklar
👁️ Absolute Schwelle
- Sinnesreize müssen bestimmte Stärke haben, damit Wahrnehmung stattfindet
- Beispiel: Kerzenlicht in klarer dunkler Nacht in 40 km Entfernung
📊 Bedürfnispyramide (Maslow)
- Verhalten entspringt unseren Bedürfnissen
- Elementare Grundbedürfnisse: Nahrung, Schlaf (physiologisch)
- Primäre Motive: Hunger oder Durst
- Unstillbare Bedürfnisse: Grundbedürfnisse
🧠 Transaktionsanalyse (Berne)
- 3 Ich-Zustände: Eltern-Ich, Erwachsenen-Ich, Kindheits-Ich
- Nicht: privates Ich oder berufliches Ich
💪 Selbstwertgefühl
- = innere Einstellung des Menschen zu sich selbst
- Hohes Selbstwertgefühl: kontaktfreudiger, zufriedener
- Zu hohes Selbstwertgefühl: Überheblichkeit, Antipathie bei anderen
- Geringes Selbstwertgefühl SK: lassen sich leichter provozieren, zurückhaltende Gestik
🎭 Geltungssucht
- Reagiert empfindlich auf Kritik
- Entsteht wenn Minderwertigkeitsgefühle durch überstarke Leistungen ausgeglichen werden
🧪 Gehirn & Stresshormone
- Reptilienhirn: Überleben, Panikreaktion bei Lebensgefahr
- Adrenalin: Steigerung der Herzfrequenz
- Noradrenalin: freigesetzt durch körperliche Arbeit, Lärm, Sport, Belastung
- Bei Angriff (Gehirnforschung): Kampf- oder Fluchtreaktion
😰 Dauerhafter Stress
- Medizinische Folge dauerhafter emotionaler Stress: chronische Rückenschmerzen
- Emotionale Stressreaktionen: Angst, Gereiztheit
- Stressbewältigung in eskalierender Situation: tief durchatmen, innerlich bis zehn zählen
😤 Frustration
- Wird verursacht durch: Ungerechtigkeit
- Wird je nach Frustrationstoleranz unterschiedlich ausgehalten
- Frustrationstoleranz = wenn eine Frustration geduldet wird
- Dauerhafte Frustration → Depression
- Frustrationsstau = angesammelte Frustrationen entladen sich plötzlich
👊 Aggressionsformen
| Form | Merkmal | Beispiel |
|---|---|---|
| Emotionale A. | Reaktion auf Frustration | Schreien bei Enttäuschung |
| Instrumentelle A. | Geplant, zielgerichtet | Randalierende Jugendliche; kontrollierte Festnahme |
| Intuitive A. | Unbewusste Reaktion | Türsteher wehrt Angriff unbewusst ab |
| Aggressionsverschiebung | Gegen Schwächere/Sachen | Nicht gegen Verursacher |
⚡ Eigensicherung
- Eigensicherung entgegensteht: routiniertes Handeln (Gefahr durch Unaufmerksamkeit)
- Besonders vermeiden: Verteidigungswaffen in harmlosen Situationen einsetzen
- Konfliktdistanz (Faustformel): eine Armlänge
💊 Besondere Gefährdungen
- Rauschzustand: Schmerzunempfindlichkeit = erhöhte Gefährdung
- Heroin-Entzug: Nervosität und Reizbarkeit
- Drogenabhängige: erhöhte Eigensicherung beachten
- Drogen finanzieren durch Straftaten: direkte Beschaffungskriminalität
⚡ Konflikt
- Konflikt = widerstreitende Interessen (z. B. Alkohol in Straßenbahn)
- Rollenkonflikt = Person möchte rauchen, Regel verbietet es
- Eskalation wahrscheinlich durch: Gesichtsverlust + Drohstrategien
- Konflikte fördert: gegensätzliche Interessen + Missachtung des anderen
🕊️ Deeskalation – Grundsätze
- Aufschaukelnde Verhaltensweisen vermeiden
- Selbstwertgefühl des Gegenübers beachten
- Rhetorische Deeskalation: Signale der Empathie und Wertschätzung
- Innere Haltung SK: Akzeptanz
- NICHT: „Sei hart und unnachgiebig" (falscher Deeskalations-Merksatz)
- NICHT: dominant und provozierend (verursacht Konfliktskalation)
👥 Besondere Personengruppen
- Alkoholisiert: freundlich und bestimmt
- Alkoholisierte Gruppe: Wortführer trennen und einzeln ansprechen
- Drogenabhängige: erhöhte Eigensicherung
- Jugendliche: ausgeprägte Aufsässigkeit, noch nicht abgeschlossene Persönlichkeit
- Frustrierte: verbale Provokation vermeiden
🎯 Gesprächsführung
- Verbale Provokationen: im ersten Moment überhören
- Verdächtiger Ladendieb: freundlich und höflich bleiben
- Kritikgespräch: positive Gesprächsatmosphäre schaffen
- Mitarbeitergespräch: ausreichend Zeit einplanen, Mitarbeiter aussprechen lassen
- Abtasten bei Einlasskontrolle: mit Fingerspitzengefühl (Eingriff in Intimsphäre)
👥 Gruppen – Definitionen
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Menschengruppe | Mehr als zwei Personen, deren Verhalten sich gegenseitig beeinflusst |
| Soziale Gruppe | Personen, die miteinander kommunizieren, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen |
| Informelle Gruppe | Freundeskreis (keine formelle Struktur) |
| Formelle Gruppe | Arbeitsteam, Feuerwehrtrupp |
🌊 Menge & Masse
| Begriff | Merkmal |
|---|---|
| Menschenmenge | Ab 10–20 Personen; organisiertes, geordnetes Zusammenkommen |
| Menschenmasse | Vermassung der Individuen durch ein Ereignis (Eigendynamik) |
| Großveranstaltung | Mindestens 5.000 zeitgleiche Besucher |
😱 Massenpanik
- Begünstigt durch: eingeengte Fluchtwege + starkes Gedränge
- Größte Verletzungsgefahr: Staudruckrisiko
- Panikverhalten bei vermeintlicher Gefahr: Panikstarre
🏟️ Verhalten in Gruppen/Massen
- Intimzone überfüllte Straßenbahn: Vermeidung von Berührungen
- Ruhe bewahren in brisanter Situation: Handlungsalternativen erkennen + positive Selbstbeeinflussung
- Routiniertes Handeln steht Eigensicherung entgegen
🌍 Interkulturelle Kompetenz
- Diversität = Vielfalt
- Interkulturalität = entsteht durch Überschneidung von Eigenkultur und Fremdkultur
- Migranten: unterschiedliche Verhaltensweisen beim Umgang mit Regeln und kulturellen Normen
- Interkulturelle Kompetenz aufbauen: eigene Vorurteile und Stereotypen bewusst kritisch reflektieren
- Persönliche Voraussetzungen: Neugierde, Offenheit und Interesse an anderen Kulturen
🏠 Flüchtlingsunterkünfte
- Haltung SK: sozialkompetent und respektvoll
- Konflikte besonders wahrscheinlich: Religionsfragen
- Sonderausbildung umfasst: Stammeskulturen und unterschiedliche Religionen
- Sonderausbildung: Überblick über das Asylverfahren in Deutschland
- Aufgaben SK: Zutrittsregelung zur Essensausgabe, Begleitung innerhalb der Unterkunft
🛡️ Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge
- Unbegleitete Minderjährige
- Menschen mit Behinderung
- Opfer schwerer Gewalt
- Alleinstehende Mütter mit Kleinkindern
- Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen
- Nicht besonders schutzbedürftig: Opfer wirtschaftlicher Armut
👦 Jugendliche im Sicherheitsdienst
- Ausgeprägte Aufsässigkeit und Unsicherheit
- Noch nicht abgeschlossene Persönlichkeitsbildung
- Positive Grundeinstellung gegenüber Menschen: Sachebene zugänglicher machen, Beziehung positiv beeinflussen
💊 Drogenabhängige
- Heroin-Entzug: Nervosität und Reizbarkeit
- Rauschzustand: Schmerzunempfindlichkeit
- Eigensicherung beachten
Sicherheitstechnik
Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachungstechnik, Zutrittskontrollsysteme, Brandmeldeanlagen, Schlüsselsysteme und technische Grundlagen der elektronischen Sicherheit.
- Zäune, Tore, Schranken
- Türen und Fenster
- Tresore und Wertbehältnisse
- Schließanlagen
- Sicherheitszäune
- Einbruchmeldeanlagen (EMA) – elektronisch
- Videoüberwachungsanlagen (VÜA)
- Gefahrenmeldeanlagen (GMA)
- Personenvereinzelungsanlagen
- Mindesthöhe: 2,50 Meter
- Schutzziel: Schutz vor Übersteigen
- Umspannwerken
- Tierparks und Zoos
- Sportanlagen
- Türen und Fenster – größtes Einbruchrisiko
- Betonklötze
- Versenkbare Poller
- Fenstergitter
- Sicherheitsfolien
- Türbänder (Scharniere)
- Türzarge (Rahmen)
- Türblatt
- Querriegel
- Türspion
- Schließbleche – verhindert Ausbrechen der Zarge
- Querriegel – zusätzliche Verriegelung
- = Brechstange
- Hebel- und Schlagwerkzeuge
- Körperliche Gewalt
| Klasse | Schutz gegen |
|---|---|
| RC 1 | Einfache körperliche Gewalt (Schulter, Tritt) |
| RC 2 | Einfaches Werkzeug (Schraubendreher, Zange) |
| RC 3 | Zweites Stemmwerkzeug |
| RC 4 | Leistungsfähige Elektrowerkzeuge |
| RC 5 / RC 6 | Hochleistungs-Elektrowerkzeuge (höchste Stufen) |
| Anlage | Merkmal | Einsatz |
|---|---|---|
| Zentralschlossanlage | Mehrere Zylinder – ein gemeinsamer Hauptschlüssel übergeordnet | Kleinere Objekte |
| Hauptschlossanlage (HS) | Zylinder in Gruppen aufgeteilt mit übergeordneten Schlüsseln | Mittlere Objekte |
| GHS-Anlage | Viele Schließzylinder, mehrere Hierarchieebenen | Großindustrie |
| Komb. HS-ZS-Anlage | Mieter öffnen Haustür + eigene Wohnung; Vermieter hat Generalschlüssel | Wohnanlagen |
- Hauptschlüssel (HS)
- Gruppenschlüssel (GS)
- Einzelschlüssel (ES)
- Zentralschlüssel (ZS) gehört NICHT zur GHS-Anlage
- Gefahrenschlüssel: Zylinder öffnet auch wenn innen ein Schlüssel steckt → Feuerwehrzugang
- Sicherungskarte: Berechtigt zum Schlüsselnachbestellen – ohne sie kein Duplikat möglich
✅ Zentralschlossanlage → ein Generalschlüssel öffnet alle Zylinder
✅ Hauptschlossanlage → Zylinder in Gruppen mit übergeordneten Schlüsseln
❌ Schließanlagen müssen NICHT von der Polizei abgenommen werden
- Überwacht automatisch Gegenstände, Flächen oder Räume auf Einbruch
- Magnetkontakte → Verschluss-Überwachung Türen/Fenster
- Kann mit Videoüberwachungsanlage (VÜA) kombiniert werden
- Türen, Fenster, Luken → Riegelschaltkontakte
- Magnetkontakte – Türen/Fenster
- Infrarotbewegungsmelder – Raumsicherung
- Glasbruchmelder – elektroakustisch
- Ultraschallmelder – elektroakustisch
- Körperschallmelder – elektroakustisch
- Riegelkontakt / Magnetkontakt – elektromechanisch
- Flammenmelder – gehört zur BMA, nicht EMA
- Kradmelder – gehört nicht zur EMA
| Typ | Merkmal |
|---|---|
| Optischer Alarm | Blink-, Blitz- oder Drehlicht |
| Stiller Alarm | Weder von außen erkennbar noch weitergeleitet |
| ÜMA | Direkter Hilferuf bei konkretem Gefahrenereignis |
- Überprüft ob Mensch anwesend und handlungsfähig ist
- Ermöglicht willensunabhängige Alarmauslösung
- Einsatz: Alleinarbeit / Wachgänger
- Differenzialdrucksystem
- Hochfrequenz-Sensorkabel
- Mikrofon-Sensorkabel (auch am Zaun verlegt)
- IR-Lichtschranken – Infrarot, Reichweite bis 1.000 m
- Mikrowellen-Lichtschranken – elektromagnetische Felder, ca. 250 m
- Melder arbeitet auf Basis von Funkwellen
- Lichtschranke überwacht mittels elektromagnetischer Felder
- Reichweite Lichtschranke: ca. 250 Meter
- Am Zaun entlang oder im Boden verlegt
- Alarm durch Geräusche bei Übersteigversuchen
- Alarmüberwachung NICHT durch elektromagnetische Felder
- Energiedraht-System → erfüllt beide Schutzziele
Unterflur = unter der Erde (Druck, Kabel, Hochfrequenz)
Oberflur = über der Erde (Licht-, Mikrowellenstrahlen, IR)
- Energieversorgung
- Melder und Meldeleitungen
- EMA – Einbruchmeldeanlage
- ÜMA – Überfallmeldeanlage
- BMA – Brandmeldeanlage
- Hausalarmsystem (HAL) – keine GMA
- Personenalarmanlage (PSA) – keine GMA
- Sensoren: Flammenmelder + Wärmemelder
- Komponenten: Brandmeldezentrale (BMZ), Stromversorgung, Rauchmelder, Handfeuermelder
- Scharfschalteinrichtung → gehört NICHT zur BMA (gehört zur EMA)
- Insekten
- Staub
- Dokumentation aller Vorgänge
- Ereigniserfassung
- Regelt konkrete Maßnahmen im Alarmfall
- Wird zwischen Sicherheitsunternehmen und Kunden geschlossen
- Überträgt keine hoheitlichen/polizeilichen Befugnisse
- Eintreffen bevor Täter den Taterfolg erreichen
- Definition: Schutzmaßnahme zur Verhinderung unbefugten Zutritts
- Zweck: Überwachung und Steuerung des Personenverkehrs
- Analyse von Risiken und Gefahren mit Schutzzieldefinition
- Entwicklung von technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen
- Bestandteile: Kontrollstellen + Datensammler
- Zweck: Nachweis durchgeführter Kontrollgänge
- Kein Papierprotokoll
- Keine Videoüberwachung
| Art | Beispiele |
|---|---|
| Drahtgebunden | Telefon- und Faxgeräte |
| Drahtlos | Mobilfunk, Betriebs- oder Bündelfunk |
- Höflichkeitsformen unterlassen (kein „Bitte", „Danke")
- Deutlich und nicht zu schnell sprechen
- Abkürzungen verwenden ❌
- So laut wie möglich sprechen ❌
| Klasse | Brandgut |
|---|---|
| A | Feste brennbare Stoffe (Holz, Papier) |
| B | Flüssige brennbare Stoffe (Benzin, Öl) |
| C | Gasförmige brennbare Stoffe (Erdgas, Propan) |
| D | Brennende Metalle (Magnesium, Aluminium) |
| F | Speiseöle und -fette |
| Löschmittel | Hauptwirkung | NICHT bei |
|---|---|---|
| Wasser | Abkühlung | Flüssigkeiten, Leichtmetalle |
| ABC-Pulver | Erstickung + Abkühlung | Metalle (D), Speiseöle (F) |
- Entzug von Sauerstoff
- Entzug von Wärme
- Alle 24 Monate durch Sachkundige
- Reihenfolge: Melden – Retten – Bekämpfen
- Bekämpfung bis: Ausmaß des Feuers zum Rückzug zwingt
- Mit mehreren Personen und Löschern gleichzeitig löschen
- Benutzte Feuerlöscher danach ersetzen
- Vorbeugend: Brandausbruch verhindern + Rettungswege sichern
- Baulicher Brandschutz: Brandwände
- Türen schließen – verhindert Brandausbreitung
- Angriffswege freihalten – für Feuerwehr
- Rettungskräfte einweisen
- Räumungen unterstützen
- Aufzüge benutzen ❌
- Belüftungsanlagen anstellen ❌
- Fenster öffnen ❌ (Kamineffekt)
Teilnehmerverwaltung
Alle Teilnehmer anlegen, bearbeiten, aktivieren/deaktivieren und als CSV exportieren.
👥 Alle Teilnehmer
| # | Name | Passwort | Typ | Ablauf | Notiz | Angelegt | Aktionen |
|---|
Dias-Übersicht
Fortschritt aller Teilnehmer der Dias-Gruppe – klicke auf einen Teilnehmer für die detaillierte Auswertung.
Lade Dias-Teilnehmer ...
Zahlungsübersicht
Eingehende Zahlungen, Rückbuchungen und Abrechnungshistorie.
Alle Zahlungen
| Datum | Teilnehmer | Paket | Betrag | Status | |
|---|---|---|---|---|---|
| Wird geladen... | |||||
Prüfungsverwaltung
Erstelle individuelle Prüfungen für deine Dias-Gruppe und verfolge die Ergebnisse.
➕ Neue Prüfung erstellen
| Thema | SC-Fragen | MC-Fragen | Verfügbar |
|---|
📝 Alle Prüfungen
Lade ...
Waffensachkunde § 7 WaffG
Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung für Berufswaffenträger – strukturiert, praxisnah und rechtssicher.
Dieses Modul dient ausschließlich der Vorbereitung auf einen offiziellen Waffensachkundekurs und ersetzt keine zugelassene Waffensachkundeausbildung nach § 7 WaffG. Die vermittelten Inhalte sind rein informativ und pädagogisch aufbereitet. Der praktische Umgang mit Waffen sowie die Ausstellung eines Waffensachkundenachweises erfordern zwingend eine behördlich anerkannte Ausbildung bei einer zugelassenen Stelle. Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit oder rechtliche Aktualität der Inhalte.
Das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) regeln den Umgang mit Waffen und/oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
🔫 Was ist eine Schusswaffe?
- Gegenstände zum Angriff oder zur Verteidigung
- Zur Signalgebung, Jagd, Distanzinjektion
- Zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel
- bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden
⚠️ Gleichgestellte Gegenstände
- Geeignet, Angriffs-/Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen
- Dem Wesen nach als Waffe bestimmt (Hieb-/Stoßwaffe: Schlagstock, Kampfmesser)
- Salutwaffen
- SRS-Waffen (Schreckschuss, Reizstoff, Signal): frei ab 18, Führen erfordert kleinen Waffenschein
- Armbrust (keine Schusswaffe, aber gleichgestellt)
🔩 Wesentliche Teile einer Schusswaffe
- Lauf
- Patronenlager
- Verschluss
- Griffstück (bei Kurzwaffen)
🚫 Verbotene Gegenstände (Beispiele)
- Vollautomatische Waffen (KWKG)
- Stockgewehre, Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber
- Butterflymesser, Spring- und Fallmesser (mit Ausnahmen)
- Elektroschocker ohne Zulassung/Prüfzeichen
- Stahlruten, Totschläger, Nun-Chaku
📏 Langwaffen vs. Kurzwaffen
- Langwaffe: Lauf + Verschluss (geschlossen) > 30 cm, Gesamtlänge > 60 cm
- Kurzwaffe: max. 60 cm Gesamtlänge ODER Lauf+Verschluss max. 30 cm
🔁 Büchsen vs. Flinten
- Büchse: gezogener Lauf für Kugelschuss (Ausnahme: Flobert = gezogen, aber glatt)
- Flinte: glatter Lauf für Schrotschuss
| Kategorie | Definition | Beispiele |
|---|---|---|
| Einzellader | Ohne Mehrladeeinrichtung, vor jedem Schuss manuell nachladen | Kipplaufwaffen, Bockflinten, Büchsen, Vorderlader |
| Mehrlader | Mit Mehrladeeinrichtung, selbsttätig oder manuell feuerbereit | Repetierbüchsen, Revolver, Repetierflinte |
| Halbautomatisch | Nach jedem Schuss selbsttätig feuerbereit (aus Magazin) | Pistole, Selbstladeflinte, Selbstladebüchse |
| Vollautomatisch | Dauerfeuer beim Durchdrücken des Abzugs | Maschinenpistole – KWKG, verboten |
Das Waffengesetz unterscheidet vier Arten von Munition. Kenntnisse über Aufbau und Klassifizierung sind prüfungsrelevant.
| Munitionsart | Beschreibung | Beispiel |
|---|---|---|
| Patronenmunition | Hülsen mit Treibladung + Geschoss mit Eigenantrieb | Büchsenmunition, Kurzwaffenmunition, Schrotmunition |
| Kartuschenmunition | Hülsen mit Ladung ohne Geschoss | Platzpatronen, Reizstoffe |
| Pyrotechnische Munition | Enthält explosionsgefährliche Stoffe für Licht-/Schall-/Raucheffekte | Signalmunition |
| Hülsenlose Munition | Treibladungen mit und ohne Geschosse | Schwarzpulverpresslinge |
🔩 Zentralfeuerpatrone
- Hülse
- Geschoss
- Zündhütchen (in der Mitte des Hülsenbodens)
- Treibladung
🔸 Randfeuerpatrone (kleines Kaliber)
- Hülse
- Geschoss
- Zündsatz im Rand des Hülsenbodens
- Treibladung
- Kein separates Zündhütchen!
🔇 Schalldämpfer
- Kein wesentliches Teil, kein verbotener Gegenstand
- Aber der Schusswaffe gleichgestellt
- → Erwerb und Besitz bedarf eines Bedürfnisses
- Verringert Mündungsknall, kann Mündungsgeschwindigkeit und Präzision beeinflussen
- Nicht der Beschusspflicht unterworfen
🌙 Nachtzielgerät
- Bildwandler oder elektronische Verstärkung für Zielen bei Nacht
- Umgang nur Jägern vorbehalten
- Verboten für allgemeine Waffenbesitzer
Umgang mit einer Waffe oder Munition hat wer: erwirbt, besitzt, überlässt, verbringt, führt, mitnimmt, schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder Handel damit treibt.
| Begriff | Definition | Wichtige Details |
|---|---|---|
| Erwerben | Erlangen der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe | Kaufen, erben, finden, stehlen – alles ist Erwerb |
| Besitzen | Ausüben der tatsächlichen Gewalt | Unabhängig von Eigentumsverhältnissen |
| Führen | Ausüben tatsächlicher Gewalt außerhalb eigener Wohnung, Besitztum oder Geschäftsräume | Transport ist waffenrechtlich nicht mehr der richtige Begriff |
| Überlassen | Einem anderen die tatsächliche Gewalt über die Waffe einräumen | Tausch = gegenseitiges Überlassen + Erwerben → erlaubnispflichtig |
| Verbringen | Waffe verlässt den Geltungsbereich des WaffG zum Verbleib oder Besitzwechsel | Auch Durchreise durch Deutschland = Verbringen; braucht Verbringungserlaubnis |
| Mitnahme | Waffe verlässt vorübergehend den Geltungsbereich (Wettkampf, Jagd) und kehrt zurück | In der EU: Europäischer Feuerwaffenpass |
| Schießen | Geschoss durch Lauf verschießen, Kartuschenmunition abschießen oder pyrotechnische Munition verschießen | Sportliches Schießen: nach festen Regeln einer BVA-genehmigten Sportordnung |
📋 Erben einer Schusswaffe
- Innerhalb eines Monats WBK beantragen
- ODER Schusswaffe einem Berechtigten überlassen
- ODER unbrauchbar machen
- Frist beginnt mit Annahme der Erbschaft
🎯 Sportliches Schießen
- Schießen nach festen Regeln einer vom BVA (Bundesverwaltungsamt) genehmigten Sportordnung
- „Bedürfnis umfasster Zweck" = alles im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Schusswaffenerwerb
- z.B. Transport zum Schießstand oder Büchsenmacher
❌ Nicht zuverlässig ist, wer …
- Tatsachen vorliegen, die unsachgemäßen Umgang befürchten lassen
- Wegen vorsätzlicher Straftat vor 8 Jahren zu Haftstrafe von ≥ 2 Jahren verurteilt wurde
- Wegen vorsätzlicher Straftat zu Geldstrafe von mind. 60 Tagessätzen verurteilt wurde
- Wegen zwei verschiedenen vorsätzlichen Straftaten zu je 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt wurde
❌ Keine persönliche Eignung bei …
- Tatsachen, die auf psychische Erkrankung oder Debilität schließen lassen
- Tatsachen, die auf Alkoholabhängigkeit schließen lassen
- Prüfung durch Behörde; ggf. amts-/fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis
| WBK-Art | Farbe | Zweck & Besonderheiten |
|---|---|---|
| Kleine WBK / Kleiner Waffenschein | – | Führen von SRS-Waffen in der Öffentlichkeit; gilt unbefristet; berechtigt NICHT zum Führen von echten Feuerwaffen |
| WBK Grün | Grün | Erwerb von Waffen mit Voreintrag; für halbautomatische Waffen nur mit gültigem Voreintrag; Voreintrag gilt 1 Jahr |
| WBK Gelb | Gelb (Sportschützen) | Erwerb ohne Voreintrag; Munitionserwerb automatisch enthalten; nur Waffen für Disziplinen in denen man schießt |
| WBK Rot | Rot (Sammler) | Erwerb von Sammlerwaffen; individueller Umfang je nach Sammelthema; Fachkenntnisse werden geprüft |
📋 Eintragungen in der WBK
- WBK-Nummer, Name, Geburtsdatum, Dienstsiegel
- Ggf. Voreintrag (Waffenart, Munitionsbezeichnung, Munitionserwerb)
- Waffenart, Bezeichnung der Munition
- Hersteller/Warenzeichen, Modellbezeichnung, Herstellungsnummer
- Tag des Überlassens, Name und Anschrift des Überlassers
✅ Bedürfnis erlangen (Sportschütze)
- Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband
- Seit mind. einem Jahr regelmäßig trainiert
- Waffe für eine Disziplin in diesem Verband nach Sportordnung zugelassen
- Regelmäßig trainiert = mind. 1x pro Monat oder 18x pro Jahr
Jede erlaubnispflichtige Schusswaffe muss behördlich geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein. Das Beschusszeichen bestätigt, dass die Waffe auf Haltbarkeit, Funktionssicherheit, Maßhaltigkeit und richtige Kennzeichnung geprüft wurde.
🏷️ Kennzeichnung erlaubnispflichtiger Waffen
- Firmen-/Markenname des Herstellers
- Kaliberangabe
- Beschusszeichen
- Länderkürzel
- Beschusszeichen auf einem weiteren wesentlichen Teil
- Fertigungsjahr (codiert ab 2008)
- Ortszeichen des Beschussamts
- Seriennummer
🔄 Neubeschuss erforderlich wenn …
- Ein wesentliches Teil ausgetauscht, verändert oder instand gesetzt wurde
- Bei Bearbeitung haben sich registrierte Waffendaten geändert → Anzeige bei Waffenbehörde
- Teile mit Beschusszeichen: Lauf, Verschluss, Wechseltrommel (Revolver), Einsteckläufe für Zentralfeuerpatronen, Wechselsysteme
| Zeichen | Bedeutung |
|---|---|
| 🦅 N | Normaler Beschuss |
| 🦅 V | Verstärkter Beschuss |
| 🦅 SP | Schwarzpulverbeschuss |
| 🦅 L | Beschuss für flüssige oder gasförmige Gemische |
| 🦅 J | Instandsetzungsbeschuss |
| 🦅 F | Freiwilliger Beschuss |
| 🦅 B | Böllerbeschuss |
| ✦ | Stahlschrotbeschuss |
| ~~~ | Unbrauchbar gemachte Waffen |
⬠ Zulassungszeichen F (Fünfeck)
- Bewegungsenergie der Geschosse ≤ 7,5 Joule
- Darf auf eigenem befriedetem Besitztum geschossen werden
- Erlaubnisfreie Waffe
⭕ Zulassungszeichen PTB (Kreis)
- SRS-Waffen (Schreckschuss, Reizstoff, Signal)
- Erwerb und Besitz ab 18 erlaubnisfrei
- Physikalisch-Technische Bundesanstalt
- Führen nur mit kleinem Waffenschein
📦 Kennzeichnung Munition (Verpackung)
- Hersteller-/Herstellungszeichen
- Bezeichnung der Munition
- Anzahl der Patronen
- LOS/Fertigungsnummer
- C.I.P. Zeichen
- Auf Schrotpatrone zusätzlich: Längenangabe
🌍 CIP & „X"-Stempelung
- CIP = Ständige Internationale Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen
- Waffen ohne gültiges Beschusszeichen dürfen nicht überlassen werden (Ausnahme: vor 01.01.1891)
- „X"-Stempel über Beschusszeichen = Waffe ist nicht mehr beschusstauglich; Stempel verliert Gültigkeit
Umgang mit Waffen nach WaffG dürfen nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmen: Kinder und Jugendliche beim sportlichen Schießtraining mit Einverständnis der Eltern und unter Aufsicht einer zur Jugendarbeit befähigten Person.
✅ Grundregeln im Umgang
- Eine Schusswaffe ist immer als geladen zu betrachten
- Waffe darf niemals auf Menschen gerichtet werden (außer Notwehr)
- Schusswaffen werden grundsätzlich ungeladen übergeben
- Waffe darf nur in sicherer Richtung ge- und entladen werden
- Keine Unbefugten dürfen die Waffe an sich nehmen können
- Geladene Waffe niemals aus der Hand geben (Ausnahme: Waffenstörung an Aufsichtsperson)
- Kein Hantieren unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen
🚫 Verbotene Waffen (Auswahl)
- Alle Waffen nach KWKG (Kriegswaffenliste) ohne Ausnahmegenehmigung
- Vollautomatische Waffen
- Vorderschaftrepetierflinte mit Kurzwaffengriff oder Gesamtlänge < 95 cm / Lauflänge < 45 cm
- Zielbeleuchtungsvorrichtungen (Laser, Zielpunktprojektoren)
- Nachtsichtgeräte/-aufsätze mit Bildwandler/elektronischer Verstärkung
- Als Alltagsgegenstand getarnte Waffen (Stockgewehr, Schießkugelschreiber)
- Butterflymesser, Stahlruten, Würgewerkzeuge, Nun-Chaku
🚫 Verbotene Munition
- Geschosse mit Betäubungsmitteln (Angriff/Verteidigung)
- Kartuschenmunition mit Reizstoffen ohne amtliches Prüfzeichen
- Treibspiegelgeschosse / Acceleratorpatronen
- Leuchtspur-, Sprenggeschoss-, Brandgeschossmunition
- Hartkerngeschossmunition
- Kleinschrotmunition für Kartuschenlager bis 12,5 mm
✅ Erlaubte Munition (Auswahl)
- Voll-/Teilmantelmunition
- Wadcutterpatronen (Scheibenmunition)
- Bleimunition
- Blei-/Stahlschrot
- Dum-Dum-Munition (für Jagd erlaubt)
🗑️ Entsorgung von Munition
- Ausschließlich an den Verkäufer/Hersteller oder einen Delaborierbetrieb
- Andere Entsorgungswege sind unzulässig!
📏 Kaliber vs. Munitionsbezeichnung
- Kaliber = Durchmesser des Geschosses / Innendurchmesser des Laufes
- Bei Schrotwaffen: je größer die Zahl, desto kleiner der Laufdurchmesser
- Kaliber 12 = Durchmesser einer Bleikugel = 1/12 eines englischen Pfunds (454 g)
Der Begriff „Transport" ist im aktuellen WaffG nicht mehr vorgesehen. Heute spricht man vom Führen zum Bedürfnis umfassten Zweck: Die Waffe wird ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, getrennt von der Munition, geführt. Zugriffsbereit und schussbereit ist dies nicht!
🏠 Führen auf eigenem Besitztum
- Auf eigenem befriedetem Besitztum darf die Waffe auch zugriffsbereit und schussbereit geführt werden
- Keine Unbefugten dürfen Zugriff haben
- Schießen ist grundsätzlich nur auf zugelassenen Schießstätten erlaubt
- Ausnahme: Waffe mit F-Zeichen im Fünfeck (≤ 7,5 Joule) auf eigenem Besitztum
📄 Mitzuführende Papiere
- Personalausweis / Reisepass
- Waffenbesitzkarte (WBK)
- Gilt für das Führen zum Bedürfnis umfassten Zweck einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe
🚫 Führen auf öffentlichen Veranstaltungen
- Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen grundsätzlich verboten
- Weder kleiner Waffenschein noch Waffenschein berechtigen hier
- Behördliche Sondergenehmigungen sind möglich
🌍 Mitnahme in EU / Nicht-EU
- EU-Mitnahme: Europäischer Feuerwaffenpass + Zustimmung des Mitgliedsstaates
- Nicht-EU: Waffengesetze des Ziellandes und Transitländer beachten; vor Grenzübertritt klären
- Verbringen = dauerhaftes Verlassen des WaffG-Geltungsbereichs → braucht Verbringungserlaubnis
👶 Altersregeln auf Schießstätten
- Druckluftwaffen bis 7,5 Joule: ab 12 Jahren mit Eltern-Einverständnis und Aufsicht
- Druckluftwaffen bis 7,5 Joule: ab 14 Jahren ohne Einverständnis der Eltern
- KK-Feuerwaffen Kaliber .22lfb: ab 14 Jahren mit Einverständnis und geeigneter Aufsicht
- KK-Waffen: ab 16 Jahren auch ohne Einverständnis der Eltern
- Großkaliberwaffen: erst ab 18 Jahren
🚫 Niemals auf Schießstätten schießen darf …
- Wer nicht die Altersgrenze erfüllt (ohne nötige Einverständniserklärungen)
- Wer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen steht
✅ Verhaltensregeln auf Schießstätten
- Grundsätzlich nur unter Aufsicht schießen
- Anweisungen der Aufsichtsperson immer Folge leisten
- Waffen nur entladen mit geöffnetem Verschluss/Trommel ablegen, Laufmündung zeigt in Richtung Kugelfang
- Schießbereich zur Scheibenbeobachtung nur nach „Sicherheit"-Kommando betreten
- Schießen beginnt erst nach Freigabe durch Aufsichtsperson
- Bei „Sicherheit": unverzüglich entladen und Verschluss öffnen
- Nur für Schießstand zugelassene Waffen verwenden
📋 Erlaubnisse für Schießen
- Kleiner Waffenschein: berechtigt zum Führen von SRS-Waffen mit PTB-Kreis-Zeichen; gilt unbefristet; berechtigt nicht zum Führen von Feuerwaffen mit F-Zeichen
- Auch nicht Erwerbsberechtigte dürfen mit erwerbsscheinpflichtigen Waffen auf Schießstätten schießen → Munition zum sofortigen Verbrauch erwerben erlaubt
🔧 Bearbeiten wesentlicher Teile
- Nur durch Büchsenmacher, Waffenhersteller oder Personen mit entsprechender Erlaubnis
- Herstellen von Schusswaffen erfordert Herstellungslizenz (nur ausgebildetes Fachpersonal)
✅ Bearbeiten nicht wesentlicher Teile (erlaubt für Schützen)
- Bearbeiten des Schaftes/Griffes
- Bearbeiten des Abzugssystems
- Bearbeiten der Visierung
🔄 Wiederladen (Nichtgewerblich)
- Erlaubt für Personen mit Fachkundeprüfung nach § 27 Sprengstoffgesetz
- Plus behördliche Erlaubnis erforderlich
- Fabrikgeladene Munition bearbeiten oder verändern ist grundsätzlich untersagt
🔒 Aufbewahrung von Munition
- Munition grundsätzlich getrennt von der Waffe lagern
- Mindestanforderung dauerhafte Aufbewahrung: Stahlbehältnis mit Schwenkriegelschloss
- Waffe und zugehörige Munition dürfen im Schutzbehältnis zusammen aufbewahrt werden
| Situation | Anforderung |
|---|---|
| Erlaubnisfreie Schusswaffen (seit 06.07.2017) | Verschlossenes Behältnis |
| Erlaubnispflichtige Schusswaffen | Behältnis entsprechender Sicherheitsstufe |
| Alle erwerbsscheinpflichtigen Waffen (seit 06.07.2017) | Mindestens Widerstandsgrad 0 |
| Bis 5–10 Kurzwaffen + unbegrenzt Langwaffen | Widerstandsgrad 0, Behältnis > 200 kg |
| Mehr als 10 Kurzwaffen + unbegrenzt Langwaffen | Widerstandsgrad 1 (keine Gewichtsbegrenzung) |
| Vorübergehende Aufbewahrung (z.B. Hotelaufenthalt) | Angemessene Aufsicht oder sonstige Vorkehrungen gegen Abhandenkommen |
📢 Meldepflichten des Waffenbesitzers
- Verlust erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition: unverzüglich der zuständigen Behörde melden
- Verlust von Erlaubnisurkunden (WBK, Waffenschein, Jagdschein): unverzüglich der zuständigen Behörde melden
- Waffenerwerb: innerhalb von 2 Wochen schriftlich bei Behörde anzeigen (Name + Anschrift des Überlassenden + WBK vorlegen)
- Auskunftspflicht gegenüber der Behörde (für die Durchführung des Gesetzes)
⚖️ Notwehr (§ 32 StGB)
- Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden
- Voraussetzungen: Verteidigungslage + Verteidigungswille + Erforderlichkeit
- Angreifer kann nur ein Mensch sein (Tier handelt nicht rechtswidrig)
- Notwehr findet gegen den Angreifer statt, nicht gegen Dritte
- Nothilfe = Notwehr zugunsten eines Anderen (gleiche Voraussetzungen)
🔫 Schusswaffengebrauch bei Notwehr
- Ist stets das letzte Einsatzmittel
- Wenn Ausweichen ohne Preisgabe wesentlicher Interessen möglich → Schusswaffengebrauch unzulässig
- Wenn möglich: Angreifer vorher warnen
- Tötung des Angreifers muss, wann immer möglich, vermieden werden
- Nur zulässig bei Angriff auf Leib, Leben oder erhebliche Rechtsgüter
📋 Notwehr-Sonderformen
- Putativnotwehr: irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation
- Notwehrexzess/Notwehrüberschreitung: Überschreiten des zulässigen Maßes; nur entschuldigt bei Furcht, Verwirrung oder Schrecken
| Rechtfertigungsgrund | Schutzrichtung | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Notwehr (§ 32 StGB) | Gegen den Angreifer | Gegenwärtiger rechtswidriger Angriff · Erforderlichkeit |
| Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB) | Gegen Dritte (unbeteiligte) | Gegenwärtige Gefahr · höherwertiges Rechtsgut schützen · Abwehrhandlung angemessen |
| Entschuldigender Notstand (§ 35 StGB) | Für sich, Angehörige oder nahestehende Person | Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit · Keine Güterabwägung möglich |
💥 Geschossarten
- Teilmantelgeschoss (TM): Kupfer-/Tombakmantel mit Bleikern, Spitze liegt frei; pilzt im Ziel auf → hohe Energieabgabe; Jagdmunition
- Vollmantelgeschoss (VM / FMJ): geschlossener Mantel; höchste Durchschlagskraft; wenig Schaden im Ziel; Behörden-/Armeewaffen
- Bleigeschoss: komplett aus Blei, kein Mantel; verschiedene Beschichtungen möglich
🔩 Läufe & Kaliber
- Gezogener Lauf: für Kugelschuss; Züge und Felder bestimmen Drall
- Glatter Lauf: für Schrot (Flinten)
- Kaliber-Unterscheidung (gezogen): Zugkaliber · Feldkaliber · Geschosskaliber
- Einstecklauf: ohne eigenen Verschluss; für Munition kleineren Kalibers
- Einsätze/Reduzierhülsen: angepasst an Patronenlager für kleinere Munitionsabmessungen
| Munition | Gefahrenbereich |
|---|---|
| 4mm M20 | 300 m |
| .22 l.r. | 1.500 m |
| 9mm Luger | 2.000 m |
| .44 Rem. Magnum | 2.000 m |
| .223 Remington | 4.300 m |
| .308 Win. | 5.000 m |
| 12/70 Flintenlaufgeschoss | 1.200 m |
| Schrotpatrone 3mm | 300 m (Faustregel: Schrotgröße mm × 100 = Gefahrenbereich in m) |
🎯 Ballistik – 5 Bereiche
- Innenballistik: Ablauf des Schusses in der Waffe (Gasdruckverlauf, Reibung)
- Mündungsballistik: Ablauf an der Laufmündung (Gasdruck, Drall, Geschwindigkeit)
- Außenballistik: Einflüsse auf Flugbahn (Wetter, Geschossform)
- Zielballistik: physikalische Einwirkung beim Einschlagen/Abprallen
- Wundballistik: Wirkung des Geschosses in einer Wunde
📊 Wichtige Kenngrößen
- E0: Anfangs-Bewegungsenergie (Joule) an der Laufmündung
- E100: Energie nach 100 m Flugstrecke
- V0: Anfangsgeschwindigkeit (m/s) an der Laufmündung
- V100: Geschwindigkeit nach 100 m
- Mittelstarke Büchsenkaliber V0: ca. 700–1.000 m/s
- Kurzwaffen-Munition V0: ca. 250–450 m/s
- Drall: Rotation des Geschosses um die Längsachse → stabilisiert Flugbahn
- Mündungsknall: durch mit Überschallgeschwindigkeit austretende Gase
🔫 Langwaffen – Arten
- Lauf + Verschluss (geschlossen) > 30 cm, Gesamtlänge > 60 cm
- Büchsen: Einzelladerbüchsen · Kipplaufbüchsen · Repetierbüchsen · Halbautomatische Büchsen
- Flinten: Kipplaufflinten · Repetierflinten · Halbautomatische Flinten
- Kombinierte Langwaffen: Büchsflinten · Drillinge · Bergstutzen
- Kipplaufwaffen: Verschlusskasten = Basküle
- Nicht halbautomatische Büchsen: meist Zylinderverschluss
🔫 Kurzwaffen – Arten
- Gesamtlänge < 60 cm
- Einzellader: Kipplaufpistolen, Freie Pistolen, Darrenger
- Mehrlader: Revolver
- Halbautomatisch: Sportpistolen (.22 lfb, .32 S&W), Dienstwaffen, Großkaliber-Sportpistolen
- Vollautomatisch: Maschinenpistolen → KWKG, verboten
🔩 Wesentliche Teile – Revolver vs. Pistole
- Revolver: Trommel mit Patronenlagern · Griffstück (Rahmen) · Lauf
- Halbautomatische Pistole: Verschluss · Griffstück · Lauf mit Patronenlager
📦 Spezielle Munitionstypen
- Wadcutter (Scheibenmunition): keine Spitze, für Schießen auf Papierscheiben; meist reines Blei oder beschichtetes Blei
- Pufferpatronen: Dummipatronen ohne Ladung, Geschoss oder Zündsatz; schonen Abzugssystem; für Abzugstraining zu Hause
- Bleifreie Munition: Kupfer, Messing oder Kupfermäntel mit Zinn; für Jagd zunehmend wichtig
🟡 Schrotmunition (Kaliber-System)
- Kaliber = Anzahl Bleikugeln vom Laufinnendurchmesser, die zusammen die Masse eines englischen Pfunds (453,6 g) ergeben
- Kaliber 12: je größer die Zahl, desto kleiner der Laufdurchmesser
- Munitionsbezeichnung 12/70: Kaliber 12, Hülsenlänge im abgeschossenen Zustand = 70 mm
- Munitionsbezeichnung 12/76: Hülsenlänge 76 mm (Magnum)
📋 Vor dem Schießen prüfen
- Auf sichtbare Beschädigungen prüfen
- Fremdkörper in Lauf oder Patronenlager prüfen
- Richtige Kennzeichnung prüfen
- Bereitgestellte Munition passt zur Waffe?
- Schießstätte für diese Waffe zugelassen?
Bewertungen verwalten
Alle Teilnehmerbewertungen im Überblick – beantworte Feedback direkt hier.
👥 Teilnehmerverwaltung (0 Einträge)
| # | Name | Passwort | Zugangstyp | Ablauf | Notiz | Angelegt | Aktionen | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Noch keine Teilnehmer angelegt. Klicke auf „Teilnehmer anlegen". | ||||||||
💳 Letzte Zahlungen · Gesamt: –
| Datum | Teilnehmer | Paket | Betrag |
|---|---|---|---|
| Noch keine Zahlungen eingegangen. | |||